Anforderung einer Urkunde aus dem Eheregister


Allgemeine Informationen

 

Das Standesamt Scharmützelsee erreichen Sie unter der E-Mail-Adresse

standesamt@amt-scharmuetzelsee.de

 


Die Erteilung von Personenstandsurkunden kann nach § 62 des PStG (Personenstandsgesetz) nur Personen erteilt werden, auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie von deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen haben nur dann ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden oder auf Einsicht in einen Registereintrag, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen oder die schriftliche Vollmacht eines Berechtigten vorlegen. Antragberechtigt sind über 16 Jahre alte Personen.

 

Seit dem 01.01.2009 sind Fristen für die Fortführung der Personenstandsregister und Ausstellung der Urkunden eingeführt (5 PStG):

  • Geburtenregister 110 Jahre

  • Eheregister und Lebenspartnerschaftsregister 80 Jahre

  • Sterberegister 30 Jahre.

Danach sind vom Standesamt Scharmützelsee die betreffenden Register und auch Sammelakten dem öffentlichen Archiv anzubieten.

Das Standesamt Scharmützelsee hat seine Personenstandsbücher aus den genannten Zeiträumen an den Landkreis Oder-Spree, Kreisarchiv abgegeben.

Für die Benutzung der Bücher gilt hier das Archivrecht.

 

Die Anforderung von Urkunden kann persönlich oder auch in schriftlicher Form (formlos) per  E-Mail, Fax oder Brief erfolgen.

Unsere Anschrift lautet:

Standesamt Scharmützelsee,

Forsthausstr. 4, 15526 Bad Saarow

Fax: 033631 451813

E-Mail: standesamt@amt-scharmuetzelsee.de


Rechtsgrundlagen

  • Personenstandsgesetz (PStG)
  • Verordnung über die Gebühren für öffentliche Leistungen im Geschäftsbereich des Ministers des Innern und für Kommunales (Gebührenordnung des Ministers des Innern und für Kommunales - GebOMIK)


Notwendige Unterlagen

Bei einer schriftlichen Anforderung ist folgendes unbedingt zu beachten und einzureichen:

  • Nachweis des Verwandtschaftsverhältnisses

  • Ggf. schriftliche Vollmacht eines Berechtigten

  • Verwendungszweck der angegebenen Urkunde

  • Anschrift zur Versendung des Gebührenbescheides und der angeforderten Urkunde, evtl. Telefonnummer für Rückfragen


Gebühren

Die Ausstellung von Urkunden/ Erteilung von Auskünften/ Suchen eines Eintrages oder Vorganges, wenn zum sofortigen Auffinden erforderliche Angaben nicht gemacht werden können, je nach Zeitaufwand, ist gebührenpflichtig.

  • Ausstellung einer Personenstandsurkunde: 10,00 € 

  • Auskunft aus einem Register:

schriftlich 8,00 €

mündlich 5,00 €


Ansprechpartner

Sachgebiet Standesamt

 

Frau Lüttschwager
Raum 20
Telefon (033631) 45-107

Frau Wosseng
Raum 21a
Telefon (033631) 45-108


Formulare

Anmerkung: Je nach Software auf Ihrem Computer kann es zu Problemen bei der Anzeige, beim Ausfüllen bzw. beim Ausdrucken von PDF-Dokumenten kommen. In diesem Fall speichern Sie bitte die Datei direkt auf Ihrem Computer ab (z.B. auf dem Desktop) und öffnen diese anschließend mit der aktuellen Version von Adobe Acrobat Reader (kostenfreie Software zur Anzeige von PDF-Dokumenten) oder eines der hier gelisteten Programme (Liste unvollständig).

Kontaktieren Sie uns

Amt Scharmützelsee
Forsthausstraße 4
15526 Bad Saarow

 

icon-phone (033631) 45-141
icon-mail  

 

Die Telefonnummern der Mitarbeiter finden Sie hier

Das Standesamt steht Ihnen ausschließlich nach Terminvereinbarung zur Verfügung.

Veranstaltungen

https://fotos.verwaltungsportal.de/seitengenerator/gross/maerker_amt-scharmuetzelsee.png

Immer aktuell

Unser Newsletter versorgt Sie mit aktuellen Informationen.