Anforderung einer Urkunde aus dem Eheregister


Allgemeine Informationen

 

Das Standesamt Scharmützelsee erreichen Sie unter der E-Mail-Adresse

standesamt@amt-scharmuetzelsee.de

 


Die Erteilung von Personenstandsurkunden kann nach § 62 des PStG (Personenstandsgesetz) nur Personen erteilt werden, auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie von deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen haben nur dann ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden oder auf Einsicht in einen Registereintrag, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen oder die schriftliche Vollmacht eines Berechtigten vorlegen. Antragberechtigt sind über 16 Jahre alte Personen.

 

Seit dem 01.01.2009 sind Fristen für die Fortführung der Personenstandsregister und Ausstellung der Urkunden eingeführt (5 PStG):

Danach sind vom Standesamt Scharmützelsee die betreffenden Register und auch Sammelakten dem öffentlichen Archiv anzubieten.

Das Standesamt Scharmützelsee hat seine Personenstandsbücher aus den genannten Zeiträumen an den Landkreis Oder-Spree, Kreisarchiv abgegeben.

Für die Benutzung der Bücher gilt hier das Archivrecht.

 

Die Anforderung von Urkunden kann persönlich oder auch in schriftlicher Form (formlos) per  E-Mail, Fax oder Brief erfolgen.

Unsere Anschrift lautet:

Standesamt Scharmützelsee,

Forsthausstr. 4, 15526 Bad Saarow

Fax: 033631 451813

E-Mail: standesamt@amt-scharmuetzelsee.de


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

Bei einer schriftlichen Anforderung ist folgendes unbedingt zu beachten und einzureichen:


Gebühren

Die Ausstellung von Urkunden/ Erteilung von Auskünften/ Suchen eines Eintrages oder Vorganges, wenn zum sofortigen Auffinden erforderliche Angaben nicht gemacht werden können, je nach Zeitaufwand, ist gebührenpflichtig.

schriftlich 8,00 €

mündlich 5,00 €


Ansprechpartner

Sachgebiet Standesamt

 

Frau Lüttschwager
Raum 20
Telefon (033631) 45-107

Frau Wosseng
Raum 21a
Telefon (033631) 45-108


Formulare

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