Gewerbeabmeldung
Allgemeine Informationen
Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes aufgibt, muss dies gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 3 Gewerbeordnung (GewO) der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen.
Die Gewerbeabmeldung kann über die Einreichung des ausgefüllte Formulars vorgenommen werden. Nach Einreichung der Gewerbeanzeige erhalten Sie innerhalb einer Bearbeitungszeit eine bestätigte Gewerbeabmeldung für Ihre Unterlagen auf dem Postweg.
Für Rückfragen steht Ihnen die Gewerbemeldestelle gerne unter
Amt Scharmützelsee
Bürgeramt, Ordnungsamt
SG Gewerbe
Forsthausstraße 4, 15526 Bad Saarow
Tel. 033631/45 113 │ E-Mail:
zur Verfügung.
Rechtsgrundlagen
Gewerbeordnung (GewO)
Verordnung zur Ausgestaltung des Gewerbeanzeigeverfahrens (Gewerbeanzeigeverordnung - GewAnzV)
Gebührengesetz für das Land Brandenburg (GebGBbg)
Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAEGebO)
Notwendige Unterlagen
vollständig ausgefülltes Gewerbeanzeigeformular
Nachweis der Identität, ggf. Aufenthaltserlaubnis
Gebühren
Für die Gewerbeabmeldung entstehen Gebühren in Höhe von 10 Euro. Der Gebührenbescheid geht Ihnen auf dem Postweg zu.