Gewerbeanzeigen - online
Allgemeine Informationen
An dieser Stelle können Sie die Gewerbeanzeigen
Gewerbeanmeldung,
Gewerbeummeldung sowie die
Gewerbeabmeldung
statt über die Einreichung eines ausgefüllten Formulars über einen Online-Dienst erstatten.
Die Anwendung führt Sie Schritt für Schritt durch die Gewerbeanzeige und die notwendigen Angaben. Sie erhalten im Anschluss einen Erfassungsbeleg für Ihre Unterlagen. Nach Absenden der Gewerbeanzeige erhalten Sie innerhalb einer Bearbeitungszeit eine bestätigte Gewerbeanzeige auf dem Postweg.
Bitte beachten Sie auch die allgemeinen Informationen zu den einzelnen Gewerbeanzeigen (Anmeldung, Ummeldung, Abmeldung).
Für Rückfragen steht Ihnen die Gewerbemeldestelle gerne unter
Amt Scharmützelsee
Bürgeramt, Ordnungsamt
SG Gewerbe
Forsthausstraße 4, 15526 Bad Saarow
Tel. 033631/45 113 │ E-Mail:
zur Verfügung.
Rechtsgrundlagen
Gewerbeordnung (GewO)
Verordnung zur Ausgestaltung des Gewerbeanzeigeverfahrens (Gewerbeanzeigeverordnung - GewAnzV)
Gebührengesetz für das Land Brandenburg (GebGBbg)
Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAEGebO)
Notwendige Unterlagen
vollständig ausgefüllte Gewerbeanzeige
je nach Rechtsform z. B. notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag, Zustimmungserklärungen der Gesellschafter, Handelsregisterauszug
je nach Tätigkeit ggf. notwendige Erlaubnis
Gebühren
Für die Gewerbeanzeigen entstehen Kosten, die teilweise nach Zeitaufwand bemessen sind. Der Gebührenbescheid wird Ihnen zugesandt.