Fundbüro: Veräußerung von Fundsachen


Allgemeine Informationen

 

Mit Ablauf der Verwahrfrist geht das Recht des Eigentums an einer Fundsache auf die Gemeinde über, wenn nicht vorher ein Empfangsberechtigter bekannt geworden ist und der Finder gegenüber der zuständigen Behörde auf sein Recht zum Eigentumserwerb verzichtet hat (§§ 976 Abs. 1, 973 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch).

 

Das Fundbüro des Amtes Scharmützelsee veräußert die in das Eigentum übergegangenen Fundsachen im Rahmen eines freihändigen Verkaufes gegen Höchstgebot. 

 

Aktuelle Veräußerungen: - keine -

 

Für Rückfragen steht Ihnen das Fundbüro gerne unter

 

Tel. 033631/45 113,

E-Mail:

 

zur Verfügung. 


Notwendige Unterlagen

Gebote sind schriftlich unter Verwendung des Gebotsformulars (siehe Merkblätter) in einem verschlossenen Umschlag im Fundbüro des Amtes Scharmützelsee einzureichen. Offen abgegebene sowie nach dem Stichtag eingehende Gebote können nicht berücksichtigt werden.


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung erfolgt zeitnah nach Ablauf der Angebotsfrist. Es wird ausschließlich die höchstbietende Person über den Zuschlag informiert.

Ansprechpartner

Sachgebiet Ordnungsamt