Kontaktieren Sie uns
Amt Scharmützelsee
Forsthausstraße 4
15526 Bad Saarow
(033631) 45-141
Die Telefonnummern der Mitarbeiter finden Sie hier
Das Standesamt steht Ihnen ausschließlich nach Terminvereinbarung zur Verfügung.
Ein Gaststättengewerbe betreibt gemäß § 1 Brandenburgisches Gaststättengesetz (BbgGastG), wer gewerbsmäßig zum Verzehr an Ort und Stelle
Getränke ausschenkt oder
zubereitete Speisen verabreicht,
wenn der Betrieb jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich ist.
Wer im stehenden Gewerbe ein Gaststättengewerbe betreiben will, hat die Gewerbeanmeldung oder die Gewerbeummeldung der Behörde mindestens vier Wochen vor Beginn des Betriebes (Posteingang) über das unten zur Verfügung stehende Formular anzuzeigen. In dieser Anzeige ist auch anzugeben,
um welche Betriebsart es sich handelt und
ob beabsichtigt ist, alkoholische Getränke anzubieten.
Darüber hinaus ist eine Gewerbeanzeige (Anmeldung) vorzunehmen.
Wenn der Ausschank alkoholischer Getränke im stehenden Gewerbe beabsichtigt ist, hat die zuständige Behörde nach der erstatteten Gewerbeanzeige unverzüglich die Zuverlässigkeit der Anzeigenden zu überprüfen. Zu diesem Zweck sind zeitgleich mit der Gewerbeanzeige mindestens folgende Unterlagen vorzulegen:
ein Nachweis über das beantragte Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5 des Bundeszentralregistergesetzes,
ein Nachweis über die beantragte Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei der Behörde nach § 150 Abs. 5 der Gewerbeordnung und
eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Die Behörde kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen oder im Einzelfall von der Vorlage absehen.
Wird bei juristischen Personen oder nichtrechtsfähigen Vereinen nach Bescheinigung der Anzeige eine andere Person zur Vertretung nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag berufen, so ist dies unverzüglich der Behörde über die Gewerbeanzeige (Ummeldung) mitzuteilen.
Für Rückfragen steht Ihnen die Gewerbemeldestelle gerne unter
Amt Scharmützelsee
Bürgeramt, Ordnungsamt
SG Gewerbe
Forsthausstraße 4, 15526 Bad Saarow
Tel. 033631/45 113 │ E-Mail:
zur Verfügung.
Gewerbeordnung (GewO)
Brandenburgisches Gaststättengesetz (BbgGastG)
Verordnung zur Ausgestaltung des Gewerbeanzeigeverfahrens (Gewerbeanzeigeverordnung - GewAnzV)
Gebührengesetz für das Land Brandenburg (GebGBbg)
Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAEGebO)
vollständig ausgefülltes Anzeigeformular
vollständig ausgefüllte Gewerbeanmeldung
Nachweis der Identität, ggf. Aufenthaltserlaubnis
je nach Rechtsform z. B. notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag, Zustimmungserklärungen der Gesellschafter, Handelsregisterauszug
je nach Tätigkeit z. B. Erlaubnis, Zuverlässigkeitsunterlagen, Handwerks- oder Gewerbekarte
Für die Gewerbeanmeldung entstehen Kosten, die nach Zeitaufwand bemessen werden. Die zu erhebenden Gebühren betragen für
natürliche Personen mindestens 30 Euro und
für juristische Personen mindestens 55 Euro.
Beim Ausschank alkoholischer Getränke erhöht sich die jeweilige Gebühr für jede natürliche Person und jeden gesetzlichen Vertreter um 10 Euro.
Amt Scharmützelsee
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05. 12. 2024 - Uhr
Moorstraße 3 · 15526 Bad Saarow