SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 22.03.2020
Rechtsverordnung der Ministerin für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 in Brandenburg (SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – SARS-CoV-2-EindV) vom 22. März 2020
-außer Kraft gesetzt mit Verordnung vom 17.04.2020-
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
die Ministerin für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz hat am 22.03.2020 die neue Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 in Brandenburg (SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – SARS-CoV-2-EindV) erlassen. Sie tritt am 23. März 2020 in Kraft.
Mit der neuen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 22. März 2020 wird die bisherige Verordnung vom 17. März abgelöst. Die neue Verordnung gilt vorerst bis einschließlich 19. April (mit Ausnahme der Regelungen zum Aufenthalt im öffentlichen Raum; hier ist eine Geltungsdauer bis einschließlich 5. April festgelegt). Neben den bekannten Einschränkungen im Kita- und Schulbereich treten damit entscheidende Festlegungen in Kraft, die in wichtigen Punkten eine Verschärfung der Verordnung vom 17. März bedeuten.
Bitte entnehmen Sie den Inhalt der Pressemitteilung der Staatskanzlei des Landes Brandenburg vom 22.03.2020 zu aktuellen mit genannter Rechtsverordnung erlassenen Maßnahmen der unten eingestellten Datei. Die dort gelisteten Regelungen gelten ab 0:00 Uhr des 23.03.2020.
Den Wortlaut der erlassenen Rechtsverordnung entnehmen Sie bitte ebenfalls der unten eingestellten Datei.
Die örtliche Ordnungsbehörde kontrolliert in Zusammenarbeit mit der Landespolizei die Einhaltung der erlassenen Maßnahmen durch die Bevölkerung sowie durch die Gewerbetreibenden und wird diese im Bedarfsfall durchsetzen.
Christian Riecke
Amtsdirektor