Aussetzung der Elternbeiträge für die Kindertagesbetreuung
Aussetzung der Einziehung der Elternbeiträge für die Kindertagesbetreuung in den Einrichtungen in Trägerschaft des Amtes Scharmützelsee für den Monat April 2020
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
werte Eltern,
aufgrund der am 16. März 2020 durch den Landkreis Oder-Spree erlassenen Allgemeinverfügung über das Verbot des Betriebs von Kindertageseinrichtungen und nicht erlaubnispflichtigen Einrichtungen wurden die in Trägerschaft des Amtes Scharmützelsee stehenden Kindertagesstätten ab dem 18. März 2020 bis 19. April 2020 für den regulären Betrieb geschlossen.
Ich möchte Sie darüber in Kenntnis setzen, dass ich gemeinsam mit dem Amtsausschussvorsitzenden im Rahmen einer Eilentscheidung beschlossen habe, die im Monat April fällige Zahlung der Elternbeiträge in den kommunalen Einrichtungen auszusetzen.
Sollten die Einrichtungen ab dem 20. April 2020 wieder regulär genutzt werden können, so ist der Nutzungszeitraum vom 20. - 30. April 2020 durch die Zahlung der Elternbeiträge für den Monat März abgegolten.
Von Eltern aus strukturrelevanten Bereichen, deren Kinder ab dem 18. März 2020 bis zum 19. April 2020 in der Notbetreuung in kommunalen Einrichtungen des Amtes Scharmützelsee betreut werden, wird für den Zeitraum der Notbetreuung kein zusätzlicher Elternbeitrag erhoben.
Christian Riecke
Amtsdirektor
Ergänzender Hinweis:
Bitte zahlen Sie Ihren Elternbeitrag für den Monat März daher wie gewohnt zum Monatsende. Haben Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, buchen wir Ihren Elternbeitrag für März zum Monatsende (31.03.) ab. Vielen Dank!