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Kontaktbeschränkungen bis 19. April verlängert

01. 04. 2020

Im Land Brandenburg werden die am 23. März in Kraft getretenen umfangreichen Kontaktbeschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie bis zum Ablauf des 19. April verlängert. Sie galten bisher bis einschließlich 5. April. Das beschloss heute das Kabinett in einer Telefonschaltkonferenz. Zugleich wurden einige Punkte der „SARS-CoV-2-Eindämmungsordnung“ präzisiert.

 

Das Kabinett bestätigte einen neuen Bußgeldkatalog zur Durchsetzung der Festlegungen. Er sieht Strafen für wiederholte Verstöße gegen die Regeln von bis zu 25.000 Euro vor.

 

Nach dem heutigen Beschluss wird der Aufenthalt auf öffentlichen Orten bis zum 19. April 2020, 24.00 Uhr untersagt. Damit wird die Geltungsdauer um zwei Wochen bis zum Ende der Osterferien verlängert.

Öffentliche Orte sind nach der Eindämmungsverordnung insbesondere öffentliche Wege, Straßen, Plätze, Verkehrseinrichtungen, Grünanlagen und Parks. Um notwendige Wege zurücklegen zu können oder zum Beispiel Sport treiben zu können, gibt es folgende Ausnahmen:

  • Wege zum Einkauf für den täglichen Bedarf (zum Beispiel Lebensmittel oder zu Apotheken), Wahrnehmung beruflicher Tätigkeiten und zum Aufsuchen des Arbeitsplatzes,
  • Inanspruchnahme medizinischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen wie Arztbesuche, dazu gehören auch Psycho- und Physiotherapeuten, soweit dies medizinisch dringend erforderlich ist,
  • Abgabe von Blutspenden,
  • Besuch bei Lebenspartnern, Alten, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen außerhalb von Einrichtungen sowie zur Wahrnehmung des Sorgerechts im jeweiligen privaten Bereich und zur Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen,
  • Begleitung Sterbender sowie zur Teilnahme an Beisetzungen im engsten Familienkreis,
  • Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie zur Versorgung von Tieren,
  • Wahrnehmung dringend und nachweislich erforderlicher Termine bei Behörden, Gerichten, Gerichtsvollziehern, Rechtsanwälten und Notaren.

 

Für weitere Informationen zum Bußgeldkatalog nutzen Sie folgenden Link:

Bußgeldkatalog für Verstöße gegen die Eindämmungsverordnung

 

Quelle: msgiv.brandenburg.de

Pressemitteilung der Staatskanzlei des Landes Brandenburg

 

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