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SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 17.04.2020

18. 04. 2020

-außer Kraft gesetzt mit Verordnung vom 08.05.2020-

 

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

 

das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg hat mit Datum vom 17.04.2020 die neue SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung erlassen.

 

Die Verordnung enthält Regelungen zur Eindämmung des neuartigen Corona-Virus in Brandenburg und löst die Eindämmungsverordnung vom 22.03.2020 ab.

 

Die Eindämmungsverordnung tritt am 20. April 2020 in Kraft. Bestimmte Regelungen - insbesondere die Lockerungen betreffend den Einzelhandel - treten am 22. April 2020 in Kraft.

 

Bitte entnehmen Sie den vollständigen Text der Verordnung dem Downloadbereich unterhalb dieser Meldung.

 

Weiterhin haben wir für Sie die Pressemitteilung der Staatskanzlei des Landes Brandenburg eingestellt, die eine zusammenfassende Übersicht der aktuellen Einschränkungen und Regelungen der Eindämmungsverordnung wiedergibt.

 

Christian Riecke

Amtsdirektor

 

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