SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 08.05.2020
-außer Kraft gesetzt mit Verordnung vom 12.06.2020-
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg hat mit Datum vom 08.05.2020 die neue SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung erlassen.
Die Verordnung enthält Regelungen zur Eindämmung des neuartigen Corona-Virus in Brandenburg und löst die Eindämmungsverordnung vom 17.04.2020 ab.
Die Eindämmungsverordnung tritt im Wesentlichen am 09. Mai 2020 in Kraft. Bestimmte Regelungen - insbesondere die Lockerungen betreffend die Gastronomie oder touristische Vermietung - treten zu einem späteren, in der Verordnung datierten Zeitpunkt in Kraft.
Bitte entnehmen Sie den vollständigen Text der Verordnung dem Downloadbereich unterhalb dieser Meldung.
Weiterhin haben wir für Sie die Pressemitteilung der Staatskanzlei des Landes Brandenburg eingestellt, die eine zusammenfassende Übersicht der aktuellen Einschränkungen und Regelungen der Eindämmungsverordnung wiedergibt.
Christian Riecke
Amtsdirektor