Änderung der SARS-CoV-2-EindV, Fassung vom 19.05.2020
-außer Kraft gesetzt mit Verordnung vom 12.06.2020-
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg hat mit Datum vom 19.05.2020 eine Änderung der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 08.05.2020 erlassen.
Die Regelungen der Änderungsverordnung treten am 25. Mai 2020 in Kraft und betreffen insbesondere den Einstieg in den eingeschränkten Regelbetrieb an Kitas.
Bitte entnehmen Sie den vollständigen Text der Verordnung dem Downloadbereich unterhalb dieser Meldung.
Die aktuelle Fassung der Eindämmungsverordnung - einschließlich der eingearbeiteten Änderungen vom 19.05.2020 - können Sie auf dem Portal für Landesrecht Brandenburg einsehen.
Christian Riecke
Amtsdirektor