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Änderung der SARS-CoV-2-EindV, Fassung vom 27.05.2020

28. 05. 2020

-außer Kraft gesetzt mit Verordnung vom 12.06.2020-

 

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

 

das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg hat mit Datum vom 27.05.2020 eine Änderung der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 08.05.2020 erlassen.

 

Die Regelungen der Änderungsverordnung treten am 28. Mai 2020 in Kraft.

 

Bitte entnehmen Sie den vollständigen Text der Verordnung dem Downloadbereich unterhalb dieser Meldung. Weiterhin haben wir für Sie die aktuelle Pressemitteilung der Staatskanzlei mit eingefügt.

 

Die aktuelle Fassung der Eindämmungsverordnung - einschließlich der eingearbeiteten Änderungen vom 27.05.2020 - können Sie auf dem Portal für Landesrecht Brandenburg einsehen.

 

Christian Riecke

Amtsdirektor

 

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