Ausschreibung des Ehrenamtes der Schiedsperson
Ausschreibung des Ehrenamtes der Schiedsperson (m/w/d) und der stellvertretenden Schiedsperson (m/w/d) im Amtsgebiet des Amtes Scharmützelsee
In der Schiedsstelle des Amtes Scharmützelsee sind die Ehrenämter der Schiedsperson (m/w/d) sowie der stellvertr. Schiedsperson (m/w/d) neu zu besetzen. Die Schiedsperson (m/w/d) wird von der Gemeindevertretung auf fünf Jahre gewählt.
Schiedspersonen vermitteln unbürokratisch und unparteiisch zwischen streitenden Parteien, um eine gütliche außergerichtliche Lösung in Streitigkeiten zivilrechtlicher als auch strafrechtlicher Art zu finden. Sie besprechen mit den Parteien an einem neutralen Ort festgefahrene Konfliktsituationen, schlichten durch Verhandlungsgeschick und vermeiden durch Abschluss eines Vergleiches, mit dem alle Parteien einverstanden sind, eine gerichtliche Auseinandersetzung.
Für die Wahl zur Schiedsperson (m/w/d) müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- der Bewerber (m/w/d) muss das Wahlrecht besitzen und im Amt Scharmützelsee seinen Hauptwohnsitz haben,
- der Bewerber (m/w/d) soll das fünfundzwanzigste Lebensjahr vollendet haben,
- die Person muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt der Schiedsperson geeignet sein.
Die Schiedspersonen (m/w/d) werden für ihr Amt durch das Schiedsamtsseminar und regionale Fortbildungsveranstaltungen des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. - BDS - hinreichend ausgebildet.
Interessenten (m/w/d) wenden sich mit einer Kurzbewerbung bis zum 31.07.2020 an das
Amt Scharmützelsee
Ordnungs- und Sozialamt
SG Gewerbeamt - Schiedsstelle
Forsthausstraße 4
15526 Bad Saarow
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Informationen zum Amt der Schiedsperson (m/w/d) erhalten Sie telefonisch unter der Rufnummer 033631/ 45-100 oder 033631/ 45-101.
Bad Saarow, den 09.Juli 2020
gez.
Ch. Riecke
Amtsdirektor