Änderung der Corona-Verordnung vom 11.08.2020
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg hat mit Datum vom 11.08.2020 eine Änderung der Verordnung über den Umgang mit dem SARS-CoV-2-Virus beschlossen. Diese gilt bis einschließlich 04. September 2020.
Die neue Fassung der Verordnung ist abrufbar auf der Seite zum Brandenburger Landesrecht.
Weiterhin haben wir für Sie die aktuelle Pressemitteilung der Staatskanzlei mit eingefügt. Dort finden Sie die aktuellen Änderungen zusammengefasst. Weiterhin finden Sie dort Informationen zu aktuellen Änderungen der Großveranstaltungsverordnung. Den Text der Verordnung können Sie hier abrufen.
In der Anlage können Sie die einzelnen Änderungsverordnungen einsehen. Aktuelle Lesefassungen erhalten Sie unter den o.g. Verlinkungen.
Christian Riecke
Amtsdirektor