Anzeigepflicht für private Feierlichkeiten
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
die mit Wirkung zum 11. Oktober 2020 erlassene aktuelle Corona-Umgangsverordnung (SARS-CoV-2-Umgangsverordnung) regelt im Fall des Anstiegs der 7-Tages-Inzidenz von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner eine Anzeigepflicht für private Feierlichkeiten.
Veranstalterinnen und Veranstalter von privaten Feierlichkeiten müssen diese mindestens drei Werktage vor Veranstaltungsbeginn dem zuständigen Gesundheitsamt unter Angabe des Veranstaltungsortes und der geplanten Anzahl der Teilnehmenden anzeigen. Die Meldepflicht besteht ab sechs Teilnehmern außerhalb des eigenen Hausstandes.
Die Meldung ist gegenüber dem Gesundheitsamt des Landkreises Oder-Spree anzugeben. Dies kann über die folgende E-Mail-Adresse erfolgen:
Ausführliche Informationen zu den infolge des Anstiegs der 7-Tages-Inzidenz greifenden Regelungen können Sie auf der Website des Landkreises Oder-Spree einsehen.
Christian Riecke
Amtsdirektor