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Geflügelpest: Stallpflicht in ausgewiesenen Risikogebieten des Landkreises

14. 12. 2020

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

 

der Landkreis Oder-Spree hat auf Anordnung des Landes eine Aufstallungspflicht für Geflügel in Form einer Allgemeinverfügung bekannt gegeben. Die Allgemeinverfügung sieht vor, dass im Landkreis unverzüglich in fünf ausgewiesenen Risikogebieten, in denen besonders viel Nutzgeflügel gehalten wird, die Aufstallung von Geflügel durchzuführen ist.

 

Fünf Restriktionszonen in Oder-Spree sind ausgewiesen:

 

Zone 1: Gemarkungen Beeskow, Oegeln, Ragow, Schneeberg, Krügersdorf, Friedland, Leißnitz, Groß Briesen, Reudnitz, Oelsen, Schadow, Pieskow, Kummerow, Zeust, Lindow, Niewisch

 

Zone 2: Gemarkungen Storkow, Lebbin, Kolpin, Reichenwalde, Spreenhagen, Markgrafpieske, Rieplos, Braunsdorf, Alt Stahnsdorf, Schwerin, Selchow, Philadelphia, Wochowsee, Groß Schauen, Klein Schauen, Kummersdorf, Görsdorf, Bugk, Dahmsdorf

   

Zone 3: Gemarkungen Jacobsdorf, Petersdorf bei Briesen, Sieversdorf, Briesen, Alt Madlitz, Kersdorf

 

Zone 4: Gemarkung Hasenfelde

   

Zone 5: Gemarkungen Neuzelle, Wellmitz, Streichwitz, Schwerzko, Coschen, Breslack, Steinsdorf, Bomsdorf, Ratzdorf

 

In der beigefügten Karte werden die Restriktionszonen grafisch dargestellt.

 

Tierhalter in den vorab genannten Gebieten haben sämtliches Geflügel in geschlossenen Ställen oder in geeigneten Volieren, die eine überstehende, nach oben gegen Einträge gesicherte dichte Abdeckung und eine gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherte Seitenbegrenzung aufweisen müssen, zu halten. Ausnahmen von dieser Anordnung können in begründeten Einzelfällen auf schriftlichen Antrag durch das Veterinäramt erteilt werden. Diese Anordnung wird durch das Veterinäramt aufgehoben, sobald es die epidemiologische Lage zulässt.

 

Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte und Veranstaltungen ähnlicher Art sind in den Restriktionszonen verboten. Ausnahmen von diesem Verbot können in begründeten Einzelfällen auf schriftlichen Antrag durch das Veterinäramt, bei Durchführung in geschlossenen Räumen, erteilt werden, sofern Belange der Tierseuchenbekämpfung nicht entgegenstehen.

 

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem unterne Download-Bereich sowie auch der Internetseite des Landkreises Oder-Spree.

 

 

Mit freundlichen Grüßen                                        

                                        

Christian Riecke                                                                    

Amtsdirektor                     

 

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