Vierte Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen ab 08.01.2021
Vierte Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg
(in Kraft ab 08.01.2021)
Die neue Fassung der Verordnung haben wir im unteren Download-Bereich als Dokument zur Verfügung gestellt.
Weiterhin haben wir für Sie die Anlagen der Corona-Verordnung - die allgemeine Begründung und den Bußgeldkatalog für Ordnungswidrigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz im Zusammenhang mit dieser Verordnung mit eingefügt.