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Informationen zur Beitragsbefreiung für Eltern ab Januar 2021

Amt Scharmützelsee, den 04. 02. 2021

Informationen zur Beitragsbefreiung für Eltern ab Januar 2021

 

Sehr geehrte Eltern,

auf der Grundlage der 2. Richtlinie des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport über die Gewährung von Zuwendungen zum Ausgleich von entgangenen Elternbeiträgen in der Kindertagessbetreuung in Folge der prioritär umzusetzenden Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 und Covid-19 in Brandenburg (2. RL Kita-Elternbeitrag Corona 2021) vom 28. Januar 2021 informiert das Amt Scharmützelsee als Träger der Kindertagesseinrichtungen Abenteuerland (nur Krippe und Kindergarten), Bergzwerge, Dorfspatzen und Buddelflink über die Möglichkeit der Befreiung der Beitragspflicht.

Für den Monat Januar 2021 erstattet der Träger die bereits eingezogenen bzw. bereits eingezahlten Beiträge zurück, wenn das betreffende Kind mit Betreuungsvertrag die Einrichtung nicht besucht hat.

Grundlage dafür ist die geführte Anwesenheit in der Kita.

Für alle anderen Kinder, die nur max. 50 % Betreuungsleistungen in Anspruch genommen haben kann eine anteilige Erstattung erfolgen.

Voraussetzung dafür ist eine Information an den Träger. Diese ist bis zum 15.02.21 beim Amt Scharmützelsee einzureichen.

 

Ab Februar:

Die Eltern die die freiwillige Nichtinanspruchnahme der Betreuungsleistung ganz bzw. max. hälftig nutzen wollen und daraus eine Befreiung bzw. eine Ab Minderung des Beitrages erhalten wollen, müssen bis zum 15. des Monats schriftlich dem Träger darüber eine verbindliche Erklärung über die Anwesenheit bzw. Abwesenheit ihres Kindes abgeben.

Diese Erklärung ist formlos mit Unterschrift abzugeben. Dies kann auch per Mail mit einem entsprechenden Anhang erfolgen.

Die 2. RL Kita-Elternbeitrag Corona 2021 vom 28. Januar 2021 ist zu ihrer Information auf der Seite www.amt-scharmuetzelsee.de veröffentlicht.

Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Wegner unter 033631/45104 oder

 

 

 

Ch. Riecke

Amtsdirektor

 

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