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Änderung der 6. Corona-EindämmungsVO vom 26.02.2021

01. 03. 2021

Ab Montag (1. März 2021) können in Brandenburg Baumschulen, Gärtnereien und Floristikgeschäfte unter Auflagen wieder öffnen.

 

Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg hat mit Wirkung zum 01. März 2021 eine Änderung der Corona-Eindämmungsverordnung beschlossen.

 

Die Änderungsverordnung zur 6. EindämmungsVO haben wir im unteren Download-Bereich als Dokument zur Verfügung gestellt.

 

Weiterhin haben wir für Sie die aktuelle Pressemitteilung der Staatskanzlei mit eingefügt. Dort finden Sie die aktuellen Änderungen zusammengefasst.

 

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