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Regelungen zum Elternbeitrag für die Kindertagesbetreuung der Hortkinder ab März 2021

Amt Scharmützelsee, den 15. 03. 2021

Sehr geehrte Eltern,

der Hortbetrieb (Betreuung schulpflichtiger Kinder) in erlaubnispflichtigen Kindertageseinrichtungen  ist untersagt, soweit nach § 17 Absatz 4 Satz 1, 3 oder 4 kein Präsenzunterricht stattfindet. Die Untersagung nach Satz 1 gilt für alle öffentlichen, gemeindlichen und freien Träger sowie für alle Formen der Hortbetreuung im Sinne des Kindertagesstätten Gesetzes.

Gem. § 18 Abs. 5 S. 2 4. SARS-CoV-2-EindV können auf Antrag Ausnahmen im Rahmen einer Notbetreuung bewilligt werden.

Aufgrund dieser Anordnung findet im Hort der Kita Abenteuerland, in Trägerschaft des Amtes Scharmützelsee, eine Notbetreuung für Hortkinder sowie die Betreuung von Hortkindern die sich im Präsenzunterricht befinden statt.

Für die Kinder mit Betreuungsvertrag für den Hort der Kita Abenteuerland die sich ab dem 01. März 2021 im Präsenzunterricht befinden, wird der hälftige Monatsbeitrag zum Ende des Monats fällig.

Für die Kinder die eine Notbetreuung in Anspruch nehme bleibt die Zahlungspflicht des Beitrages in voller Höhe bestehen.

 

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