Tierseuchenallgemeinverfügung zur Feststellung der Geflügelpest in Hausgeflügelbeständen
Amt Scharmützelsee, den 16. 03. 2021
Auf Grund des am 13.03.2021 amtlich festgestellten Ausbruches der Aviären Influenza bei Hausgeflügel im Landkreis Oder-Spree erlässt der Landkreis Oder-Spree, vertreten durch den Landrat, dieser vertreten durch das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (Veterinäramt) aufgrund von Gefahr im Verzug im Wege der Notbekanntmachung nach § 3 der Bekanntmachungsverordnung (BekanntmV) nachfolgende Tierseuchenallgemeinverfügung zur Feststellung der Geflügelpest in Hausgeflügelbeständen vom 15.03.2021.
Bild zur Meldung: Restriktionszonen
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