Änderung der Tierseuchenallgemeinverfügung zur Geflügelpest
08. 04. 2021
Tierseuchenallgemeinverfügung zur Feststellung der Geflügelpest in Hausgeflügelbeständen vom 15.03.2021 in der Fassung der Änderung vom 09.04.2021
Mit Wirkung zum 11.04.2021 tritt die aktuelle Änderung der Allgemeinverfügung des Landkreises zum Geflügelpestgeschehen mit der zugehörigen Karte in Kraft. Der Sperrbezirk aus der Verfügung vom 15.03.2021 wird ab dem 11.04.2021 zum Beobachtungsgebiet.
Die Restriktionszonen 1 bis 5 aus der Allgemeinverfügung vom 12.12.2020 behalten weiterhin Ihre Gültigkeit.
Die Dokumente entnehmen Sie bitte unten dem Download-Bereich.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.l-os.de/Wirtschaft-Ordnung/Veterinär-und-Lebensmittelüberwachung/Tiergesundheit-Tierseuchenbekämpfung/
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