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Bekanntgabe des stabilen Inzidenzwertes unter 20 im Landkreis Oder-Spree

17. 06. 2021

Stabiler 7-Tage-Inzidenzwert unter 20 ermöglicht Reduzierung der Testpflicht

Bekanntgabe gemäß § 5 Absatz 3 Verordnung über den Umgang mit dem SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 in Brandenburg (SARS-CoV-2-Umgangsverordnung) vom 15. Juni 2021

 

Im Landkreis Oder-Spree beträgt die Anzahl der Neuinfektionen mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner innerhalb der letzten sieben Tagen (7-Tage-Inzidenz) laut Veröffentlichung des Robert Koch-Instituts an fünf aufeinander folgenden Werktagen kumulativ weniger 20 Neuinfektionen.

Die 7-Tages-Inzidenz kann auf der Internetseite des Robert Koch-Institutes abgerufen werden.

Damit entfällt die in der SARS-CoV-2-Umgangsverordnung vom 15. Juni 2021 vorgesehene Pflicht zur Vorlage eines Testnachweises ab dem Tag nach dieser Bekanntgabe.

 

Bitte beachten:

Die Pflicht zur Vorlage eines Testnachweises besteht ungeachtet dieser Bekanntgabe weiterhin fort

  1. bei Inanspruchnahme sexueller Dienstleistungen (§ 11 Absatz 3 SARS-CoV-2-Umgangsverordnung),
  2. bei Besuch von Diskotheken, Clubs und ähnlichen Einrichtungen, die Tanzlustbarkeiten anbieten (§ 20 SARS-CoV-2-Umgangsverordnung),
  3. bei Besuch von Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens (§ 21 SARS-CoV-2-Umgangsverordnung),
  4. bei Besuch von Schulen, Kindertagesstätten und Kindertagespflegestellen (§ 22 SARS-CoV-2-Umgangsverordnung),
  5. bei der Ausübung von Kontaktsport nach § 16 Absatz 1 SARS-CoV-2-Umgangsverordnung.

Ebenfalls besteht weiterhin für die Dauer des Geltungszeitraums der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung auch die Verpflichtung der Arbeitgeber ihren Beschäftigten „Corona-Tests“ anzubieten, fort.

 

Quelle: Pressemitteilung des Landkreises Oder-Spree

 

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