Bekanntgabe des stabilen Inzidenzwertes unter 20 im Landkreis Oder-Spree
Stabiler 7-Tage-Inzidenzwert unter 20 ermöglicht Reduzierung der Testpflicht
Bekanntgabe gemäß § 5 Absatz 3 Verordnung über den Umgang mit dem SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 in Brandenburg (SARS-CoV-2-Umgangsverordnung) vom 15. Juni 2021
Im Landkreis Oder-Spree beträgt die Anzahl der Neuinfektionen mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner innerhalb der letzten sieben Tagen (7-Tage-Inzidenz) laut Veröffentlichung des Robert Koch-Instituts an fünf aufeinander folgenden Werktagen kumulativ weniger 20 Neuinfektionen.
Die 7-Tages-Inzidenz kann auf der Internetseite des Robert Koch-Institutes abgerufen werden.
Damit entfällt die in der SARS-CoV-2-Umgangsverordnung vom 15. Juni 2021 vorgesehene Pflicht zur Vorlage eines Testnachweises ab dem Tag nach dieser Bekanntgabe.
Bitte beachten:
Die Pflicht zur Vorlage eines Testnachweises besteht ungeachtet dieser Bekanntgabe weiterhin fort
- bei Inanspruchnahme sexueller Dienstleistungen (§ 11 Absatz 3 SARS-CoV-2-Umgangsverordnung),
- bei Besuch von Diskotheken, Clubs und ähnlichen Einrichtungen, die Tanzlustbarkeiten anbieten (§ 20 SARS-CoV-2-Umgangsverordnung),
- bei Besuch von Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens (§ 21 SARS-CoV-2-Umgangsverordnung),
- bei Besuch von Schulen, Kindertagesstätten und Kindertagespflegestellen (§ 22 SARS-CoV-2-Umgangsverordnung),
- bei der Ausübung von Kontaktsport nach § 16 Absatz 1 SARS-CoV-2-Umgangsverordnung.
Ebenfalls besteht weiterhin für die Dauer des Geltungszeitraums der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung auch die Verpflichtung der Arbeitgeber ihren Beschäftigten „Corona-Tests“ anzubieten, fort.