Verbot des Aufsteigenlassens von Himmelslaternen
22. 06. 2021
Aus gegebenen Anlass möchten wir Bürgerinnen und Bürger sowie unsere Gewerbetreibenden darauf hinweisen, dass das Aufsteigenlassen von Himmelslaternen - auch Skyballons, Fluglaternen u.ä. genannt - im Land Brandenburg verboten ist.
Bei Verstößen gegen das Verbot droht ein Bußgeld von bis zu 5.000,00 €. Rechtsgrundlage hierfür ist die Ordnungsbehördliche Verordnung über den Betrieb von Fluglaternen (Fluglaternenverordnung - FluglatV).
Bitte informieren Sie als Beherberger oder Gastronom auch dringend Ihre Gäste über das Verbot.
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