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Betretungsverbot in den Kitas des Amtes Scharmützelsee

31. 01. 2022

Ab dem 07.02.2022 gilt in den Kitas des Amtes Scharmützelsee ein Betretungsverbot nach § 24 a SARS-CoV-EindämmungsVO.

 

Den gesamten Inhalt der Meldung und die Voraussetzungen an eine Betretung entnehmen Sie bitte dem unten eingefügten Dokument.

 

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