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Aktuelle Fassung der Corona-EindämmungsVO vom 08.02.2022

10. 02. 2022

Brandenburg passt Corona-Verordnung an

 

Das Brandenburger Kabinett hat am 8. Februar mit einer weiteren Änderung der Zweiten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung auf die vorherrschende Omikron-Variante reagiert, die derzeit von hohen Infektionszahlen bei gleichzeitig weniger schweren Krankheitsverläufen gekennzeichnet ist. Die geänderte Verordnung tritt bereits am morgigen Mittwoch (9. Februar) in Kraft und gilt zunächst bis zum Ablauf des 23. Februar. Der Höhepunkt der Omikron-Welle wird frühestens Mitte Februar erwartet. Für den 16. Februar ist das nächste Bund-Länder-Treffen (MPK) angesetzt. Dabei sollen in Anbetracht der aktuellen Entwicklung auch mögliche Öffnungsszenarien beraten werden.

 

Die wesentlichen Änderungen sind: FFP2-Maskenpflicht statt 2G-Regel im gesamten Einzelhandel, 3G statt 2G auf Sportanlagen im Freien, Aufhebung der sogenannten „Hotspot-Regelung" (damit keine nächtliche Ausgangsbeschränkung mehr für Ungeimpfte), Anwesenheitsdokumentation zum Beispiel bei Veranstaltungen, Friseur oder in Gaststätten entfällt (Ausnahme: Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens wie Krankenhäuser und Pflegeheime).

Unverändert gilt weiterhin insbesondere: 2G-Plus-Regelung in der Gastronomie, Verbot von Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmenden, Kontaktbeschränkungen bei privaten Treffen.

 

[Auszug aus der Pressemitteilung der Staatskenzlei des Landes Brandenburg]

 

Alle weiteren Änderungen im Detail entnehmen Sie bitte der benannten Pressemitteilung, auch unten als pdf-Dokument verfügbar.

 

Die aktuelle Fassung der Eindämmungsverordnung können Sie im Landesrechtsportal abrufen.

 

Im Download-Bereich finden Sie weiterhin die aktuelle Änderungsverordnung.

 

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