Landesregierung beschließt Dritte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung
24. 02. 2022
Das Brandenburger Kabinett hat am 22. Februar die Dritte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung beschlossen. Sie tritt bereits ab 23. Februar in Kraft und gilt bis einschließlich 19. März. Brandenburg setzt damit die drei Öffnungsschritte, die Bund und Länder in der Videoschaltkonferenz am 16. Februar vereinbart haben, um.
Die wesentlichen Änderungen in der Zusammenfassung entnehmen Sie bitte der unten eingefügten Pressemitteilung der Staatskanzlei.
Den aktuellen Verordnungstext finden Sie ebenfalls im unteren Downloadbereich oder auf der Website des Landesrechtsportals.
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