Ukraine Krise - Unterstützung vom Landkreis Oder Spree
Angesichts der aktuellen Krise in der Ukraine hat auch der Landkreis Oder-Spree seine umfangreiche Unterstützung für Hilfebedürftige zugesichert. In diesem Zusammenhang haben sich in den letzten Tagen verschiedene Initiativen im gesamten Kreisgebiet formiert, die unter anderem Spenden sammeln und Transporte in Richtung der betroffenen Gebiete organisieren.
Das Amt für Ausländerangelegenheiten und Integration hat eine Hotline für Bürgerinnen und Bürger eingerichtet. Wir sind für Sie montags bis donnerstags von 08:00 bis 16:00 Uhr, freitags von 08:00 bis 14:00 Uhr und sonnabends von 09:00 bis 12:00 Uhr unter der Rufnummer 03366 35-2003 erreichbar.
Wie kann ich helfen und wohin kann ich spenden?
Geldspenden: Um jetzt möglichst effektiv helfen zu können, kommen momentan in erster Linie Geldspenden in Betracht. Viele Hilfsorganisationen haben Spendenkonten für die Menschen in der Ukraine eingerichtet. Hier eine Auswahl:
- UNICEF: www.unicef.de
- Aktion Deutschland Hilft e.V.: www.aktion-deutschland-hilft.de
- Caritas: www.caritas-international.de
- Diakonie Katastrophenhilfe: www.diakonie-katastrophenhilfe.de
- Deutsches Rotes Kreuz: www.drk.de
- Malteser: www.malteser.de
Sachspenden: Von Hilfsorganisationen, Vereinen und in privaten Initiativen werden auch Sachspenden gesammelt, um Menschen, die vor dem Krieg geflohen sind oder die vor Ort in der Ukraine Hilfe benötigen, mit dringend benötigten Gütern zu unterstützen. Das ist ein großer Akt der Solidarität. Es ist wichtig, dass solche Sammlungen und Transporte koordiniert erfolgen. Deshalb werden private Initiativen dringend gebeten, sich mit erfahrenen Hilfsorganisationen abzustimmen. Sachspenden haben gegenüber finanziellen Spenden aber den Nachteil, dass sie weniger flexibel eingesetzt werden können als Geld und auch mit Lager- und Transportkosten einhergehen.
Auszug aus den Information der Landesregierung Brandenburg
Wie kann ich Wohnraum zur Verfügung stellen?
Neben den vielfältigen Spendenaktivitäten hat sich die Unterstützungsbereitschaft der Bevölkerung im Landkreis auch durch die zahlreichen an die Kreisverwaltung herangetragenen Wohnraumangebote gezeigt. Aktuell werden diese nach und nach geprüft.
Weitere Angebote können an gerichtet werden.
Welche Voraussetzung oder Daten muss ich bei einem Wohnungsangebot vorhalten?
Gesucht werden vorrangig für einen längerfristigen Zeitraum zur Verfügung stehende Unterbringungsmöglichkeiten, die sich in Orten mit guten infrastrukturellen Voraussetzungen befinden. Wichtig für die Beurteilung des Angebotes sind konkrete Aussagen in Bezug auf:
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Kontaktdaten zum Anbieter bzw. Eigentümer (Name, Anschrift, Telefon, E-Mail) sowie gegebenenenfalls Bestätigung des Eigentümers zur möglichen Untervermietung
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Adresse des Unterbringungsobjektes
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Art der Unterbringung (Wohnung, Ein- oder Mehrfamilienhaus und so weiter)
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Bestätigung der Nutzbarkeit als Wohnraum im baurechtlichen Sinn
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Zeitraum der Verfügbarkeit (frühestmögliche Zurverfügungstellung, Aussagen zur befristeten Nutzung)
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Fläche
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monatliche Kaltmiete je Quadratmeter, monatliche Betriebskosten je Quadratmeter, monatliche Heizkosten je Quadratmeter
Welche rechtlichen Rahmenbedingungen bestehen für die Aufnahme von ukrainischen Flüchtlingen?
Im Zusammenhang mit der Aufnahme und Unterbringung sind insbesondere aufenthaltsrechtliche Fragen von Bedeutung. Hierzu vermittelt der Internetauftritt des Bundesministeriums des Innern und für Heimat hilfreiche Informationen.
Aktuell ist für ukrainische Staatsangehörige mit biometrischem Pass ein visumfreier Aufenthalt im Bundesgebiet für bis zu 90 Tage möglich. Eine gesonderte Antragstellung bei der Ausländerbehörde muss nicht erfolgen. Für eine Verlängerung des 90-tägigen visumfreien Aufenthaltes ist jedoch eine Kontaktaufnahme über erforderlich.
Am Donnerstag, den 3. März 2022 wurde auf Ebene der Europäischen Union die sogenannte Schutzgewährungsrichtlinie durch einen Ratsbeschluss erlassen. Dies bedeutet eine abgestimmte Regelung und Verteilung der vom Krieg Betroffenen innerhalb der Europäischen Union. Damit ist ein erleichterter Schutzstatus der Vertriebenen ermöglicht. Der Aufenthalt ist zunächst für ein Jahr gewährt mit einer Verlängerungsoption um zwei weitere Jahre. Darüber hinaus ist der Zugang ins Sozialleistungssystem gegeben. Eine Arbeitserlaubnis kann erteilt werden. Die Durchführung eines langwierigen Asylverfahrens ist aufgrund der beschlossenen Richtlinie nicht notwendig. Die Betroffenen haben aber weiterhin das Recht, einen Asylantrag zu stellen.
Zu beachten ist, dass die Schutzregelungen aktuell noch nicht in nationales Recht übergeleitet wurden, aber Übergangsregelungen greifen. Wir halten Sie zum aktuellen Stand auf dem Laufenden.
Minderjährige Geflüchtete aus der Ukraine, die ohne ihre Sorgeberechtigten im Landkreis Oder-Spree untergebracht sind, müssen zwingend beim Jugendamt vorstellig werden. In einem solchen Fall nehmen Sie bitte Kontakt auf über .