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Information zur Reform der Grundsteuer

Amt Scharmützelsee, den 08. 08. 2022

Information zur Reform der Grundsteuer

 

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

 

die Finanzämter bewerten ab 1. Juli 2022 alle Grundstücke in Deutschland neu.

Diese Neubewertung ist erforderlich, damit Städte und Gemeinden ab 2025 die Grundsteuer nach aktuellen Wertverhältnissen berechnen können.

 

Eigentümerinnen und Eigentümer müssen nach der gesetzlichen Neuregelung die Grundsteuerwerterklärung vom 1. Juli bis 31. Oktober 2022 an das zuständige Finanzamt übermitteln.

 

Für Fragen zur Grundsteuerreform hat das Land Brandenburg eine Info Hotline eingerichtet.

 

Telefon: (0331) 200 600 20
Mo–Do 9-16 Uhr
Fr 9-14 Uhr

 

Bitte sehen Sie von Fragen zur Grundsteuerreform an das Amt Scharmützelsee ab und nutzen Sie die oben genannten Möglichkeiten.

 

Vielen Dank.

 

Ihr Steueramt

 

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