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Soforthilfeprogramm des Landes Brandenburg für Unternehmen startet am 25.03.2020

Amt Scharmützelsee, den 24. 03. 2020

Brandenburg unterstützt kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler, die durch die Corona-Krise in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage und Liquiditätsengpässe geraten sind, mit einem Soforthilfeprogramm

 

Notleidende Unternehmen bis 100 Erwerbstätige sollen unbürokratisch und kurzfristig zwischen 9.000 und 60.000 Euro zur Abwendung einer akuten Existenzgefährdung erhalten können. Diese Soforthilfen sollen nicht als Darlehen, sondern als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

 

Die Unterstützung aus dem neuen Soforthilfeprogramm wird gestaffelt nach der Zahl der Erwerbstätigen und beträgt:

bis zu 5 Erwerbstätige bis zu 9.000,- EUR,
bis zu 15 Erwerbstätige bis zu 15.000,- EUR,
bis zu 50 Erwerbstätige bis zu 30.000,- EUR,
bis zu 100 Erwerbstätige bis zu 60.000,- EUR

 

Die Umsetzung des Programms erfolgt über die Investitionsbank des Landes Brandenburg.

Ab Mittwoch, 25. März 2020, 9 Uhr, können gewerbliche Unternehmen und selbstständige Freiberufler mit bis zu 100 Erwerbstätigen, die eine Betriebs- bzw. Arbeitsstätte im Land Brandenburg haben, dort Anträge stellen. Die Soforthilfe wird nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen kurzfristig auf das Konto der Leistungsempfänger überwiesen.

 

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[Informationsquelle: https://www.wfbb.de/de/Corona-Virus-Unterst%C3%BCtzung-f%C3%BCr-Unternehmen]

 

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