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GEMA-Vergütungen während der Corona-Lage

30. 03. 2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

die GEMA informiert darüber, dass für den Zeitraum, in dem Betriebe aufgrund behördlicher Anordnungen zur Eindämmung der Pandemieausbreitung schließen müssen, alle Monats-, Quartals- und Jahresverträge für Lizenznehmer ruhen. Es entfallen während dieses Zeitraums die GEMA-Vergütungen. Diese Maßnahme gilt rückwirkend ab dem 16. März 2020 bis auf Weiteres.

 

Näheres entnehmen Sie bitte der GEMA – Website. Unter https://www.gema.de/aktuelles/coronavirus/ finden Sie weitere Informationen.

 

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