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Corona Soforthilfe in Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft

07. 04. 2020

Bislang konnten Betriebe der Land-, Forst und Fischereiwirtschaft bei der Gewährung von Zuschüssen im Rahmen des Soforthilfeprogramms des Landes nicht berücksichtigt werden.

 

Ab Montag, 6. April können von der Corona-Krise betroffene Brandenburger Agrarbetriebe mit bis zu 100 Beschäftigten Zuschüsse von bis zu 60.000 Euro erhalten, die nicht zurückgezahlt werden müssen.

 

Die am 3. April 2020 in Kraft getretene Förderrichtlinie können Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, Fischerei- und Aquakultur und des Gartenbaus nutzen, die in Corona-bedingte Liquiditätsprobleme geraten sind.

 

Die Fördersätze werden in Anlehnung an die Richtlinie des brandenburgischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie für gewerbliche Unternehmen gestaffelt. Während Agrarbetriebe mit bis zu fünf Beschäftigten maximal 9.000 und mit bis zu 10 Mitarbeitenden maximal 15.000 Euro aus Bundesmitteln erhalten können, zahlt das Land für Landwirtschaftsunternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten maximal 30.000 Euro und mit bis zu 100 Erwerbstätigen maximal 60.000 Euro.

 

Alle Informationen zur Antragstellung erhalten Sie hier:

https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/start/service/foerderung/landwirtschaft/corona-2020-agrar-richtlinie/

 

Bei Fragen rund um das Antragsverfahren nutzen Sie die Beratungsangebote der Ostbrandenburgischen Wirtschaftsförderung (OWF).

 

Stabsstelle Wifö/Tourismus/Kultur

Amt Scharmützelsee

 

Quelle: Pressemitteilung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz

 

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