Rettungsschirm für gemeinnützige Vereine und Einrichtungen
06. 05. 2020
Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) und das Ministerium der Finanzen (MdF) haben sich mit einer Richtlinie auf einen Rettungsschirm für gemeinnützige Träger von Einrichtungen der Bildung, der Kinder- und Jugendhilfe, der Weiterbildung und des Sports zur Überwindung von existenzgefährdenden Notlagen, die durch die Coronakrise entstanden sind, verständigt. Dafür stellt die Landesregierung insgesamt 10 Millionen Euro für drei Monate zur Verfügung.
Umfassende Informationen zur Antragsberechtigung und Antragstellung entnehmen Sie bitte der vollständigen Pressemitteilung des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport.
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