Verordnung über das Verbot von Großveranstaltungen vom 08.05.2020
-geändert mit Verordnung vom 12.06.2020-
Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg hat mit Datum vom 08.05.2020 die Verordnung über das Verbot von Großveranstaltungen vor dem Hintergrund der SARS-CoV-2-Pandemie in Brandenburg erlassen.
Danach sind öffentliche und nicht-öffentliche Veranstaltungen mit mehr als 1000 Anwesenden bis einschließlich 31. August 2020 untersagt.
Öffentliche Veranstaltungen in Theater-, Konzert- und Opernsälen dürfen bis einschließlich 31. Juli 2020 unabhängig
von der Zahl der Teilnehmenden nicht stattfinden.
Bitte entnehmen Sie den vollständigen Text der Verordnung dem Downloadbereich unterhalb dieser Meldung.
Wichtige Klarstellung: Weitergehende Einschränkungen, die sich aus der Eindämmungsverordnung ergeben, gehen vor. Nur weil Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmenden verboten sind, bedeutet das nicht im Umkehrschluss, dass Veranstaltungen mit weniger Teilnehmenden schon wieder erlaubt sind. Laut der Eindämmungsverordnungen bleiben öffentliche und nichtöffentliche Veranstaltungen sowie Versammlungen und sonstige Ansammlungen untersagt.
(Auszug aus der Pressemitteilung der Staatskanzlei vom 08.05.2020)