Leitfaden zum Betreiben von Gaststätten, Bars, Kneipen und Cafés
29. 06. 2020
Der Landkreis Oder-Spree hat auf seiner Website einen Leitfaden zum Betreiben von gastronomischen Einrichtungen veröffentlicht.
Die dort zusammengestellten Hinweise haben ab dem 15. Juni 2020 mit Inkrafttreten der aktuellen SARS-CoV-2-Umgangsverordnung Gültigkeit.
Die Umgangsverordnung nimmt im Vergleich zu den vorangegangenen Eindämmungsverordnungen auch für Gaststätten weitere Lockerungen vor.
Dieser Leitfaden soll der Gastronomie eine Hilfestellung beim Betreiben Ihrer Einrichtungen bieten. Die Empfehlungen haben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
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