Neustarthilfe für Soloselbständige
24. 02. 2021
Mit der Neustarthilfe werden Soloselbständige unterstützt, deren wirtschaftliche Tätigkeit im Förderzeitraum 1. Januar bis 30. Juni 2021 Corona-bedingt eingeschränkt ist, die aber nur geringe betriebliche Fixkosten haben und für welche die Fixkostenerstattung im Rahmen der Überbrückungshilfe III daher nicht in Frage kommt. Alternativ zur Überbrückungshilfe III können Sie einmalig die Neustarthilfe von bis zu 7.500 Euro beantragen.
Alle Informationen zu den Rahmenbedingungen und Antragsformularen erhalten Sie auf der Website des Bundeswirtschaftsministeriums.
Weiterhin haben wir auf unserer Website einen Überblick der Unterstützungsangebote verschiedener Träger sowie Beratungsmöglichkeiten zusammengestellt.
Weitere Informationen: