Einkauf nach Terminbuchung im Einzelhandel ab 03.05.2021
Bekanntmachung des Landkreises Oder-Spree über die Ausnahmeregelung für den Einzelhandel
Der Landkreis Oder-Spree gibt gemäß § 28b Absatz 1 Satz 3 und Satz 4, Absatz des Infektionsschutzgesetzes bekannt, dass an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen nach dem 24.04.2021 die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Oder-Spree unter 150 Neuinfektionen pro
100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern lag und daher
ab dem 03.05.2021
für die bisher geschlossenen Geschäfte des Einzelhandels und Großhandels die Möglichkeit besteht
ihre Waren neben dem Verkauf zur Abholung vorbestellter Waren zusätzlich über die die Einrichtung von Einkäufen nach Terminbuchung anzubieten („Click & Meet“).
Die vollständige Bekanntmachung entnehmen Sie bitte dem unteren Download-Bereich.
Hier können Sie einen Überblick über unsere örtlichen Einzelhändler erhalten.