Information zur Reform der Grundsteuer
Information zur Reform der Grundsteuer
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
die Finanzämter bewerten ab 1. Juli 2022 alle Grundstücke in Deutschland neu.
Diese Neubewertung ist erforderlich, damit Städte und Gemeinden ab 2025 die Grundsteuer nach aktuellen Wertverhältnissen berechnen können.
Eigentümerinnen und Eigentümer müssen nach der gesetzlichen Neuregelung die Grundsteuerwerterklärung vom 1. Juli bis 31. Oktober 2022 an das zuständige Finanzamt übermitteln.
Eigentümerinnen und Eigentümer in Brandenburg erhalten im Zeitraum Mai bis Juni 2022 von den Finanzämtern ein gesondertes Informationsschreiben, aus dem die wichtigsten Daten und Informationen zur Grundsteuerreform in Brandenburg und die Verpflichtung zur Erklärungsabgabe hervorgehen.
Die Grundsteuerwerterklärung ist grundsätzlich elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln und wird ab dem 1. Juli 2022 über www.elster.de entgegen genommen.
Was Sie als Bürgerinnen und Bürger mit Grundbesitz im Land Brandenburg wissen müssen, können Sie dem oben genannten Informationsschreiben entnehmen. Außerdem hat das Land Brandenburg Ihnen auf der folgenden Internetseite ebenfalls Informationen zusammengestellt:
www.grundsteuer.brandenburg.de
Für Fragen zur Grundsteuerreform hat das Land Brandenburg eine Info Hotline eingerichtet.
Fragen werden ab Mai beantwortet.
Telefon: (0331) 200 600 20
Mo–Do 9-16 Uhr
Fr 9-14 Uhr
Von Mitte Mai bis vor den Sommerferien werden die Finanzämter in verschiedenen Kommunen des Landes Brandenburg vor Ort präsent sein und Steuerpflichtige über die Abgabepflicht informieren. Die Finanzämter werden darüber hinaus besondere Grundsteuer-Sprechtage und Termine für eine ELSTER-Registrierung vor Ort in den Servicestellen der Finanzämter anbieten.
Wir werden Sie an dieser Stelle fortlaufend zu diesem Thema informieren. Bitte sehen Sie von Fragen zur Grundsteuerreform an das Amt Scharmützelsee ab und nutzen Sie die oben genannten Möglichkeiten. Vielen Dank.
Ihr Steueramt