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Amt Scharmützelsee
Forsthausstraße 4
15526 Bad Saarow
(033631) 45-141
Die Telefonnummern der Mitarbeiter finden Sie hier
Das Standesamt steht Ihnen ausschließlich nach Terminvereinbarung zur Verfügung.
Sehr geehrte Steuerpflichtige,
die Gemeindevertretungen der Gemeinden Diensdorf-Radlow, Langewahl, Wendisch Rietz und
Bad Saarow haben die neuen Hebesätze für die Realsteuern festgelegt.
Die Gemeindevertretung Reichenwalde entscheidet demnächst. Nach der Veröffentlichung im Amtsblatt des Amtes Scharmützelsee beginnt das Amt Scharmützelsee für jede Gemeinde mit der Erstellung und dem Versand der neuen Grundsteuerbescheide.
Das bedeutet, dass sie in den nächsten Wochen einen Bescheid über die Höhe der zu zahlenden Grundsteuer erhalten.
Die Grundlagen für diese Bescheide bilden die aktuellen Grundsteuermessbescheide auf den 01.01.2025 vom Finanzamt Frankfurt/Oder sowie der beschlossene Grundsteuerhebebesatz der jeweiligen Gemeinde.
Die Grundsteuer wird wie folgt berechnet:
Grundsteuermessbetrag x Hebesatz (%)
Eine Änderung der Grundsteuermessbeträge ist ausschließlich durch das Finanzamt Frankfurt/Oder möglich. Das Steueramt des Amtes Scharmützelsee ist an die Feststellung des Finanzamtes gebunden und kann erst Anpassungen vornehmen, sobald die aktualisierten Daten vom Finanzamt auch hier vorliegen.
Laufende Einspruchsverfahren gegen die Grundsteuermessbescheide des Finanzamtes haben grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung für die Erhebung und Zahlung der Grundsteuern.
Die Grundsteuer muss auch dann gezahlt werden, wenn ein Einspruch gegen die Grundsteuermessbescheide beim Finanzamt eingelegt wurde.
Auch eventuelle Eigentumswechsel nach dem Hauptfeststellungzeitpunkt 01.01.2022 müssen zunächst durch das Finanzamt über eine Zurechnungsfortschreibung gegenüber dem alten wie auch dem neuen Eigentümer festgestellt werden. Diese Daten erhält dann auch das Amt Scharmützelsee auf elektronischem Wege. Solange diese Zurechnungsfortschreibung durch das Finanzamt nicht erfolgte, gilt der übersandte Grundsteuerbescheid des Amtes Scharmützelsee und die Zahlung der Grundsteuer ist vom Grundsteuerpflichtigen (der den Grundsteuerbescheid erhalten hat) zunächst zu leisten. Eine Änderung des Grundsteuerbescheides erfolgt erst nach der Übermittlung der Daten vom Finanzamt. Wir bitten Sie daher, sich in diesen Fällen zunächst an das Finanzamt zu wenden und nicht an das Amt Scharmützelsee.
Auf den Grundsteuerbescheiden des Amtes Scharmützelsee sind die Berechnung der Grundsteuer (siehe oben), der Gesamtbetrag und die Fälligkeiten für die Zahlungen ausgewiesen. Sollten sie zwischenzeitlich schon Zahlungen für das Jahr 2025 vorgenommen haben, werden diese selbstverständlich berücksichtigt. Bisher gezahlte Beträge sind jedoch nicht auf den Bescheiden ausgewiesen und werden nachträglich durch Umbuchung mit der 1. Fälligkeit (und eventuell weiteren Fälligkeiten) verrechnet. Bitte zahlen sie die entsprechende Differenz bei der nächsten Fälligkeit.
Die SEPA-Lastschriftmandate behalten Ihre Gültigkeit und die Abbuchungen erfolgen zu den ausgewiesenen Fälligkeiten.
Da es sich bei der Grundsteuererhebung um ein Massenverfahren handelt, dass die Steuerabteilung des Amtes Scharmützelsee stark beansprucht, bitten wir darum, von telefonischen Anfragen an die Mitarbeiter der Steuerabteilung abzusehen.
Hier finden Sie die Satzungen der einzelnen Gemeinden:
Bild zur Meldung: Information zur Grundsteuerreform
Amt Scharmützelsee
Forsthausstraße 4
15526 Bad Saarow
(033631) 45-141
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26. 04. 2025 - Uhr bis Uhr
Brunnen Lebensfreude, Bahnhofsplatz, 15526 Bad Saarow