Standesamt Scharmützelsee
Das Wort Standesamt oder Standesbeamte, verbindet man meist mit Hochzeiten. Jedoch sind die Aufgaben eines Standesbeamten sehr vielseitiger und umfassender. So gehören zum Beispiel zu den Aufgaben, die Fortführung der Personenstandsregister infolge einer Scheidung, Adoption eines Kindes, Namensänderungen und Vaterschaftsanerkennungen, das Ausstellen von Ehefähigkeitszeugnissen, die Beurkundung von Geburten, Sterbefälle und Eheschließungen, die Nachbeurkundung deutscher Staatsangehöriger und gleichgestellter Personen im Ausland und noch vieles andere mehr. Kurz gesagt ist das Standesamt für die Fortführung der Personenstandsregister einer jeden Person verantwortlich, hier werden alle Ereignisse von der Geburt bis zum Tod erfasst.
Aktuelle Informationen
Geburt eines Kindes
Herzlichen Glückwunsch zur Geburt Ihres Kindes.
Die Geburt eines Kindes, das in Bad Saarow einschließlich der Ortsteile geboren wird, muss dem Standesamt Scharmützelsee binnen einer Woche angezeigt werden. Die schriftliche Anzeige erfolgt derzeitig über das Helios Klinikum Bad Saarow oder das Hebammenhaus in Wendisch Rietz. Sollte es sich um eine Hausgeburt handeln, bitte wir Sie uns direkt zu kontaktieren.
Geburtsurkunden von Erstbeurkundungen müssen persönlich im Standesamt Scharmützelsee abgeholt werden.
Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin unter
Bitten teilen Sie uns hierzu in Ihrer E-Mail folgende Punkte mit:
Namen der Eltern
Name(n) und Geburtsdatum des Kindes
Bitte bringen Sie zum Termin folgende Unterlagen im Original mit:
Geburtsurkunde Mutter und Vater
Personalausweis
ggf. Vaterschaftsanerkennung
ggf. Sorgerechtserklärung
Wenn die Eltern verheiratet sind oder ein Elternteil verheiratet war:
Eheurkunde
Scheidungsurteil mit Rechtskräftigkeitsvermerk
Wenn die Mutter verwitwet ist benötigen wir zusätzlich:
Eheurkunde und Sterbeurkunde des Mannes
HINWEIS!
Wenn ein Elternteil eine andere Staatsangehörigkeit außer der deutschen besitzt, ist vor der Beurkundung der Geburt ein gesondertes Prüfungsverfahren notwendig.
In diesem Fall erhalten Sie zur Beantragen von Elterngeld, Mutterschaftshilfe und Kindergeld jeweils eine kostenlose vorläufige Bescheinigung zur Vorlage bei den einzelnen Behörden.
Nach Abschluss der Prüfung, werden Ihnen je nach Sachverhalt, Geburtsurkunde bzw. Registerauszüge Ihres Kindes ausgestellt.
Folgende Unterlagen sind im Original einzureichen:
Geburtsurkunde(n) mit Legalisation oder Apostille sowie die Übersetzung durch einen in Deutschland zugelassenen Dolmetscher
eine internationale Geburtsurkunde die dem CIEC übereinkommen entspricht
ein Ausweisdokument
ggf. Vaterschaftsanerkennung
Wenn Sie verheiratet sind oder waren:
Eheurkunde mit Legalisation oder Apostille sowie die Übersetzung durch einen in Deutschland zugelassenen Dolmetscher
ggf. Heiratsvertrag mit Übersetzung durch einen in Deutschland zugelassenen Dolmetscher
Scheidungsurteil ggf. mit Apostille oder Legalisation sowie die Übersetzung durch einen in Deutschland zugelassenen Dolmetscher
Bitte bringen Sie zum Termin im Standesamt einen Dolmetscher oder eine Person mit,
die für Sie übersetzen kann, sodass Verständigungsprobleme vermieden werden
können.
Was ist eine Beglaubigung, Legalisation, Apostille, Beschaffung von Urkunden
Sie möchten andere oder weitere Informationen zum Thema Geburt?
Bitte kontaktieren Sie uns unter und schildern uns Ihr Anliegen. Sie werden zeitnah eine Antwort vom Standesamt erhalten.
Urkundenanforderung
Anforderung einer Urkunde aus dem Geburten-, Ehe- und Sterberegister sowie Lebenspartnerschaftsregister
Sie möchten eine Geburtsurkunde oder einen Registerauszug aus dem Geburtenregister?
Eine Terminvereinbarung zur Abholung des Dokumentes ist nicht notwendig. Nach Begleichung des vorab verschickten Gebührenbescheides, erfolgt die Zusendung der Urkunde auf dem Postweg.
Bitte klicken Sie auf den nachfolgenden Link https://urkunden.govconnect.de/xsta/amt-scharmuetzelsee/geburtsurkunde und vervollständigen Sie die Angaben im Formular. Ihr Antrag wird automatisch an das Standesamt weitergeleitet und bearbeitet.
Gern können Sie sich auch per E-Mail unter an uns wenden.
Bitten teilen Sie uns hierzu in Ihrer E-Mail folgende Punkte mit:
Antragsteller (Name, Vorname(n), Geburtsdatum, aktuelle Anschrift, Verwandtschaftsverhältnis)
Beurkundete Person (Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort)
Urkunden (Anzahl, Art der Urkunde, Verwendungszweck)
Sie sind Betreuer oder Bevollmächtigter, bitte einen entsprechenden Nachweis hinzufügen
Was ist der Unterschied zwischen Geburtsurkunde, internationale Geburtsurkunden und beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister?
Die Geburtsurkunde ist eine Personenstandsurkunde, die aus dem Geburtenregister erstellt wird. Sie enthält nur den wesentlichen Inhalt des Geburtseintrages. Die Geburtsurkunde benötigen Sie zum Beispiel für die Beantragung eines Personalausweises/ Reisepass oder für die Schule.
Die internationale Geburtsurkunde ist eine mehrsprachige Geburtsurkunde, die aus den Personenstandsbüchern erstellt wird.
Die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister ist eine Kopie aus dem Geburtenregister. In dem Register werden alle Veränderungen des Personenstandes einer Person (z.B. Namensänderungen, Adoptionen) erfasst.
Die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister wird zum Beispiel für die Anmeldung der Eheschließung benötigt. Beachten Sie, dass Ihre Abschrift bei der Anmeldung der Eheschließung meistens nicht älter als sechs Monate sein darf.
Auf Grund der Vielzahl an Urkundenanforderungen bitten wir um Verständnis, dass es bei der Bearbeitung ihrer Urkundenanforderung zu längeren Bearbeitungszeiten kommen kann.
Zur Bearbeitung Ihres Anliegens müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Antragsteller kann sein
Die beurkundete Person auf die sich der Registerauszug bezieht (Geburt und Ehe)
Ehegatten
Lebenspartner
Vorfahren
Abkömmlinge
Andere Personen haben ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen. Bei Geburtenregister oder Sterbefallregister reicht die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesse aus, wenn der Antrag von einem Geschwister des Kindes oder des Verstorbenen gestellt wird.
Antragsbefugt sind Personen über 16 Jahre.
Sie möchten andere oder weitere Informationen zum Thema Personenstandsurkunden?
Bitte kontaktieren Sie uns unter und schildern uns Ihr Anliegen. Sie werden zeitnahe eine Antwort vom Standesamt erhalten.
Eheschließung
Eheschließung
„Die Ehe ist der Anfang einer Reise, die niemals endet.“
Quelle: Unbekannt
Sie möchten sich im Standesamt Scharmützelsee das „Ja-Wort“ geben?
Dann erhalten Sie in diesem Abschnitt Informationen rund um das Thema heiraten im Standesamt Scharmützelsee.
Regelmäßig werden Eheschließungen im Trauzimmer in Bad Saarow vorgenommen. In Absprache mit dem Standesamt, können jedoch auch außerhalb des Trauzimmers Eheschließungen durchgeführt werden. Informationen zu den Trauungsorten finden Sie auf den nachfolgenden Seiten.
Die ersten Schritte
Bitte nehmen Sie mit dem Standesamt Scharmützelsee unter Kontakt auf um einen verfügbaren Termin zur Eheschließung zu reservieren. Termine können ein Jahr im vor raus reserviert werden, jedoch handelt es sich hierbei vorerst nur um eine Reservierung und keinen verbindlichen Termin. Der Termin wird erst für Sie bindend, wenn alle notwenigen Unterlagen zur Eheschließung im Standesamt Scharmützelsee eingetroffen sind.
Hinweis!
Eine Eheschließung, bei dem mindestens ein Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt, bedarf es einer gesonderten Prüfung. Bitte nehmen Sie hierfür direkt mit dem Standesamt Kontakt auf.
Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt beim Standesamt in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden seinen Wohnsitz hat. Hat keiner der Eheschließenden seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, so ist das Standesamt, vor dem die Ehe geschlossen werden soll, für die Entgegenahme der Anmeldung zuständig.
Sind alle notwendigen Unterlagen im Standesamt eingetroffen, erhalten Sie eine Terminbestätigung mit der Bitte einen Termin für die Absprache der Eheschließung zu vereinbaren.
Sie möchten andere oder weitere Informationen zum Thema Eheschließung?
Bitte kontaktieren Sie uns unter und schildern uns Ihr Anliegen. Sie werden zeitnah eine Antwort vom Standesamt erhalten.
Anmeldung der Eheschließung im Standesamt Scharmützelsee
Die Anmeldung der Eheschließung kann im Standesamt Scharmützelsee mündlich erfolgen.
Bitte vereinbaren Sie hierfür per E-Mail einen Termin im Standesamt. Die mündliche Anmeldung der Eheschließung kann durch beide oder einen Partner erfolgen. Sollte nur ein Partner die Anmeldung der Eheschließung durchführen, ist die ausgefüllte Vollmacht des anderen Partners zur Anmeldung mitzubringen.
Zum Termin bringen Sie folgende Unterlagen im Original mit:
gültiger Personalausweis oder Reisepass
erweiterte Meldebescheinigung - diese erhalten Sie im Einwohnermeldeamt ihres Wohnsitzes und darf nicht älter als sechs Monate sein
eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
Einer oder beide Partner waren schon einmal verheiratet?
einen Nachweis über die Auflösung der vorangegangenen Ehe durch einen beglaubigten Ausdruck aus dem Eheregister oder einer Eheurkunde mit Scheidungsvermerk
das rechtskräftige Scheidungsurteil
Hier muss die Rechtmäßigkeit des Scheidungsurteils auf oder in dem Scheidungsurteil zum Beispiel durch ein Stempel, ersichtlich sein
bei einer vorherigen Eintragung einer Lebenspartnerschaft wird ein beglaubigter Ausdruck aus dem Register für Lebenspartnerschaften benötigt.
Der Ehepartner ist bereits verstorben?
Sterbeurkunde
Sie haben gemeinsame Kinder?
Geburtsurkunden
Trauungsorte
Neben dem Trauzimmer des Standesamtes Scharmützelsee werden Eheschließungen im Freilich am See und in der Villa Paradiso durchgeführt.
Trauzimmer Scharmützelsee
Ulmenstraße 15 in Bad Saarow
Freilich am See
Informationen folgen in Kürze
Villa Paradiso
Sterbefälle
„Der Tod ist nicht das Gegenteil des Lebens, sondern nur ein Teil davon.“
Quelle: Haruki Murakami
Verstirbt eine Person im Amt Scharmützelsee, ist das Standesamt Scharmützelsee für die Beurkundung des Sterbefalls zuständig. Der Gesetzgeber verpflichtet Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie sonstige Einrichtungen schriftlich sowie einen bestimmten Personenkreis zur mündlichen oder schriftlich Anzeige des Sterbefalls. Diese Anzeige muss spätestens am dritten auf dem Tod folgenden Werktag erfolgen. Erfahrungsgemäß übernimmt ein von Ihnen beauftragtes Bestattungsunternehmen alle notwendigen Formalitäten für Sie.
Für die Beurkundung des Sterbefalles benötigt das Standesamt folgende Unterlagen:
Personalausweis/Reisepass der verstorbenen Person
Abhängig vom Personenstand des Verstorbenen sind folgende Unterlagen mit vorzulegen:
Familienstand ledig – Geburtsurkunde
Familienstand verheiratet – Eheurkunde und Geburtsurkunde
Die Ehe der(s) Verstorbenen besteht nicht mehr – Nachweis der Auflösung der Ehe (geschieden, rechtskräftiges Scheidungsurteil; verwitwet, Sterbeurkunde des Ehegatten)
Aus organisatorischen Gründen bitten wir die beauftragten Bestattungsunternehmen die Unterlagen zu einem Sterbefall im Bürgerbüro des Amtes Scharmützelsee abzugeben oder (bitte witterungsbedingt und wasserdicht verpackt) in den Briefkasten am Haupteingang des Amtes Scharmützelsee einzuwerfen. Unterlagen die dem Standesamt Scharmützelsee vorab per E-Mail zugesendet werden, werden nicht bearbeitet.
Bitte vermerken Sie bei den eingereichten Unterlagen, ob die Zusendung der Sterbeurkunden per Post erfolgen soll oder eine persönliche Abholung gewünscht ist.
Sie möchten andere oder weitere Informationen zum Thema Sterbefälle?
Bitte kontaktieren Sie uns unter und schildern uns Ihr Anliegen. Sie werden zeitnahe eine Antwort vom Standesamt erhalten.
Besondere Beurkundungen
Besondere Beurkundungen
Zu den besonderen Beurkundungen zählen zum Beispiel Namensänderungen oder die Vaterschaftsanerkennungen.
Da jeder Sachverhalt einer gesonderten Prüfung bedarf, bitte ich Sie Ihr Anliegen schriftlich an uns zu wenden unter .Sie werden zeitnahe eine Antwort vom Standesamt erhalten.
Gebühren
Gebühren
Die Ausstellung von Urkunden ist nach Verordnung über die Gebühren für öffentliche Leistungen im Geschäftsbereich des Ministers des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg (GebOMIK) vom 21. Juli 2010, zuletzt geändert durch Verordnung vom 16.Januar 2023 (GVBi.II/23 Nr. 5) Tarifstelle 12, gebührenpflichtig.
Personenstandsurkunden
(§ 55 Absatz 1, § 76 Absatz 2, § 77 Absatz 3 PStG sowie § 70 Absatz 1 PStV)
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Je 15,00 € |
Für ein zweites und jedes weitere Stück der Urkunde, wenn gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt wird.
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7,50 € |
Erteilung von Personenstandsurkunden an Behörden und Gerichte (§65 PStG) |
gebührenfrei |
Ausstellung eines mehrsprachigen Formular (Übersetzungshilfe) zur ausgestellten Urkunde (Artikel 7 EU-Apostillen-Verordnung)
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15,00 € |
Für jedes weitere Exemplar in der gleichen Sprache, sofern diese im gleichen Arbeitsgang erteilt wird
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7,50 € |
Anmeldung Eheschließung
Anmeldung der Eheschließung | 51,00 € |
Vornahme der Eheschließung (§14 PStG) In den Amtsräumen
Außerhalb der Amtsräume
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45,00 € 100,00 €
120,00 € 150,00 € |
Ansprechpartner:
Frau Zieler |
Sachgebietsleiterin Einwohnermeldeamt/Standesamt |
033631-45 101 |
s |
Frau Wosseng |
Standesamt |
033631-45 108 |
s |
Frau Wilke |
Standesamt |
033631-45 109 |
s |
Frau Lüttschwager |
Standesamt/ Einwohnermeldeamt |
033631-45 107 |
s |