E-Rechnung

Informationen für Auftragnehmer zur Nutzung der OZG-konformen Rechnungseingangsplattform (OZG-RE) bei der Einführung der E-Rechnung ab 1. April 2020 im Amt Scharmützelsee

 

Das Amt Scharmützelsee ist bei Erfüllung öffentlicher Aufträge als öffentlicher Auftraggeber gemäß § 1 Abs. 2 BbgERechV ab dem 1. April 2020 verpflichtet, den Empfang und die Verarbeitung elektronischer Rechnungen im Oberschwellenbereich sicherzustellen. Elektronische Rechnungen im Unterschwellenbereich müssen nach § 9 BbgERechV erst ab dem 1. Januar 2025 angenommen und verarbeitet werden.

 

Hier erhalten Sie weitere Informationen und Leitwege - ID´s um Ihre Rechnungen elektronisch an das Amt Scharmützelsee weiterzuleiten.