Sachgebiet Standesamt

Übergeordnete Einheit: Sachgebiet Ordnungsamt

Das Standesamt erreichen Sie unten folgenden Kontakten:

 

Standesamt Scharmützelsee

Forsthausstr. 4

15526 Bad Saarow

 

Ansprechpartner:

Standesbeamtin

Frau Schulze

Tel. 033631 45 - 109

Standesbeamtin

Frau Wosseng

Tel. 033631 45 - 108

Standesbeamtin

Frau Lüttschwager

Tel. 033631 45 - 107

 

Fax: 033631 45 - 1813

E-Mail:


Unser Standesamt bietet folgende Dienstleistungen:

 

Eheschließungen und Lebenspartnerschaften

Beurkundung von Geburten

Beurkundung von Sterbefällen

Ausstellung von Personenstandsurkunden


Personenstandsurkunden

 

Die Erteilung von Personenstandsurkunden kann nach § 62 des PStG (Personenstandsgesetz) nur von Personen erteilt werden, auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie von deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen haben nur dann ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden oder auf Einsicht in einen Registereintrag, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen oder die schriftliche Vollmacht eines Berechtigten vorlegen. Antragberechtigt sind über 16 Jahre alte Personen.

 

Seit dem 01.01.2009 sind Fristen für die Fortführung der Personenstandsregister und Ausstellung der Urkunden eingeführt (5 PStG):

 

 

Danach sind vom Standesamt Scharmützelsee die betreffenden Register und auch Sammelakten dem öffentlichen Archiv anzubieten.

Das Standesamt Scharmützelsee hat seine Personenstandsbücher aus den genannten Zeiträumen an den Landkreis Oder-Spree, Kreisarchiv abgegeben.

Für die Benutzung der Bücher gilt hier das Archivrecht.

 

Die Anforderung von Urkunden kann persönlich oder auch in schriftlicher Form (formlos) per E-Mail, Fax oder Brief unter den oben angegebenen Kontaktdaten erfolgen.

 

Bei einer schriftlichen Anforderung ist folgendes unbedingt zu beachten:

 

 

Die Ausstellung von Urkunden/Erteilung von Auskünften/Suchen eines Eintrages oder Vorganges, wenn zum sofortigen Auffinden erforderliche Angaben nicht gemacht werden können, je nach Zeitaufwand, ist gebührenpflichtig.

Grundlage hierfür ist die Verordnung über die Gebühren für öffentliche Leistungen im Geschäftsbereich des Ministers des Innern (Gebührenordnung des Ministers des Innern für das Land Brandenburg) .

 

Rechtsgrundlage:

Personenstandsgesetz (PStG)

 

Gebühren:


Beurkundung von Geburten

 

Anzeige durch das Helios Klinikum oder durch das Hebammenhaus in Wendisch Rietz beim Standesamt.

Die Geburt eines Kindes, das in Bad Saarow einschließlich der Ortsteile geboren ist, muss dem Standesamt Scharmützelsee binnen einer Woche angezeigt werden. Das Standesamt beurkundet die Geburt des Kindes und stellt in diesem Zusammenhang die notwendigen Urkunden aus.

Die Geburt von im Helios Klinikum geborenen Kindern zeigt das Krankenhaus in schriftlicher Form an, ebenso das Hebammenhaus in Wendisch Rietz.


Beurkundung von Sterbefällen

 

Für die Beurkundung eines Sterbefalles ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk der Tod eingetreten ist. Der Tod eines Menschen in einem Krankenhaus oder einem Alten-und Pflegeheim im Amt Scharmützelsee wird i.d.R. durch die Eirichtung in schriftlicher Form angezeigt. Der Gesetzgeber verpflichtet einen bestimmten Personenkreis zur mündlichen Anzeige, die i.d.R. im Fall der so genannten Haussterbefälle eintritt. In dieser schwierigen Situation übernimmt ein von Ihnen beauftragtes Bestattungsunternehmen alle notwendigen Formalitäten.

 

Für die Beurkundung des Sterbefalles benötigen Sie in jedem Fall, Totenschein, Personalausweis/Reisepass der verstorbenen Person. Abhängig vom Personenstand des Verstorbenen sind folgende Unterlagen mit vorzulegen:

 

Die von Ihnen beantragten Sterbeurkunden sind gebührenpflichtig.

Sterbeurkunden in Angelegenheiten der gesetzlichen Sozialversicherung und für Rentenzwecke erhalten Sie gebührenfrei.

 

Sollten Sie noch Fragen haben, beraten wir Sie gern im Standesamt.

 

Rechtsgrundlage:

Personenstandsgesetz (PStG)

 

Gebühren:

Sterbeurkunde 10,00 €


Vorzulegende Unterlagen bei Abholung der Geburtsurkunde im Standesamt:

 

Mutter ledig:

 

Mutter verheiratet:

 

Mutter geschieden:

 

Mutter verwitwet:

 

Weitere Informationen z.B. über die Namensführung des Kindes, erhalten Sie im Standesamt.


 

Angebotene Dienstleistungen