Hort Abenteuerland
Hort-Leiterin Frau Maxi Kowatsch
Akazienweg 4
und Steinstraße 6
15526 Bad Saarow
E-Mail:
Öffnungszeiten:
Während der Schulzeit:
6:00 - 7:15 Uhr Frühhort
11:00 - 17:00 Uhr am Nachmittag
In den Ferien:
nach Bedarf ab 6:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Der Hort Abenteuerland in Bad Saarow befindet sich in Trägerschaft des Amtes Scharmützelsee. Zu dieser Hort-Einrichtung informieren wir Sie auf dieser Seite.
Kontakt & Öffnungszeiten
Hort Abenteuerland
Hort-Leiterin Frau Maxi Kowatsch
Akazienweg 4 und Steinstraße 6
15526 Bad Saarow
(033631) 45165
Horthandy: 0151/58394490
E-Mail:
Öffnungszeiten:
Während der Schulzeit:
6:00 - 7:15 Uhr Frühhort
11:00 - 17:00 Uhr am Nachmittag
In den Ferien:
nach Bedarf ab 6:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Kommunaler Träger - Ansprechpartner
Ansprechpartner in der Verwaltung:
Bereich: Kindertagesstätten, Jugendarbeit Raum 22
Verwaltungseinheiten |
Konzeptioneller Ansatz
Informieren Sie sich hier zu unserem konzeptionellen Ansatz.
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Angebotspläne
Ferienprogramm
Hortkurier
Aktuelles
Information für Personensorgeberechtigte die ihre Kinder in Trägerschaft des Amtes Scharmützelsee betreuen lassen
Aufgrund der weiterhin steigenden Infektionszahlen, hat die Landesregierung am 17.April 2021 die 5. Änderung der Siebten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung (7.SARS-CoV-2-EindV) verabschiedet, die am 18. April 2021 verkündet wurde und ab Montag, dem 19. April 2021 in Kraft tritt.
Für Kindertagesbetreuung gilt:
ab einer 7-Tages-Inzidenz von über 200: Sobald ab dem 18. April 2021 in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die 7-Tages-Inzidenz für mindestens drei Tage ununterbrochen über dem Wert von 200 liegt, hat die zuständige Behörde (hier Landkreis Oder-Spree) die Überschreitung öffentlich bekanntzugeben. Ab dem Tag nach der Bekanntgabe ist dort für die Dauer von mindestens 14 Tagen der Präsenzunterricht für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6 in der Primarstufe sowie der Betrieb von Kindertageseinrichtungen untersagt. In diesem Fall wird eine Notbetreuung eingerichtet.
Neu: Die Hort-Notbetreuung wird ausgeweitet für Kinder der Jahrgangsstufen 1 bis 6 (bisher: Jahrgangsstufen 1 bis 4).
Einen Anspruch auf eine Notbetreuung (Kitas und Horte) haben:
- Kinder, die aus Gründen der Wahrung des Kindeswohls oder aufgrund von Schulen festgestellter besonderer sozialer Unterstützungsbedarfe zu betreuen sind,
- Kinder, von denen mindestens ein Personensorgeberechtigter (Hinweis: in bisheriger Verordnung stand „beide Personensorgeberechtigte“) in kritischen Infrastrukturbereichen innerhalb oder außerhalb des Landes Brandenburg beschäftigt sind, soweit eine häusliche oder sonstige individuelle oder private Betreuung nicht organisiert werden kann,
- Kinder von Alleinerziehenden, soweit eine häusliche oder sonstige individuelle oder private Betreuung nicht organisiert werden kann.
Kritische Infrastrukturbereiche sind:
- Gesundheitsbereich, gesundheitstechnische und pharmazeutische Bereiche, stationäre und teilstationäre Erziehungshilfen, Internate, Hilfen zur Er-ziehung, Eingliederungshilfe sowie Versorgung psychisch Erkrankter, Personen im stationären oder ambulanten medizinischen oder pflegerischen Bereich,
- Erzieherin oder Erzieher in der Kindertagesbetreuung und Lehrkräfte,
- Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen in der Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltung,
- Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz, Feuerwehr und Bundeswehr sowie sonstige nicht-polizeiliche Gefahrenabwehr,
- Rechtspflege und Steuerrechtspflege,
- Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche,
- Daseinsvorsorge für Energie, Abfall, Wasser, Öffentlicher Personennah-verkehr, Informationstechnologie und Telekommunikation,
- Leistungsverwaltung der Träger der Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, nach dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch, nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch und nach dem Asylbewerberleistungsgesetz,
- Landwirtschaft, Ernährungswirtschaft, Lebensmitteleinzelhandel und Versorgungswirtschaft,
- Logistikbranche (einschließlich Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer) für die Grundversorgung,
- Lehrkräfte für zugelassenen Unterricht, für pädagogische Angebote und Betreuungsangebote in Schulen sowie für die Vorbereitung und Durchführung von Prüfungen,
- Medien (einschließlich Infrastruktur bis hin zur Zeitungszustellung),
- Veterinärmedizin,
- für die Aufrechterhaltung des Zahlungsverkehrs erforderliches Personal,
- Reinigungsfirmen, soweit sie in kritischen Infrastrukturen tätig sind,
- freiwillige Feuerwehren und in anderen Hilfsorganisationen ehrenamtlich Tätige,
- Bestattungsunternehmen.
Keinen Anspruch auf Notbetreuung haben präsenzpflichtige Kinder, die nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.
Für die Beantragung der Notbetreuung ist der aktuelle Antrag Notbetreuung mit der Arbeitgeberbescheinigung von dieser Seite zu nutzen.
Bitte schicken Sie den Antrag an das Amt Scharmützelsee, Forsthausstr. 4 in 15526 Bad Saarow oder per E-Mail
gez. Ch. Riecke
Amtsdirektor
Schließtage 2022
29.06.2022 Amtssommerfest
30.09.2022 Teamweiterbildung
22.12.2022 - 01.01.2023
02.01.2023 - 03.01.2023 geöffnet für Ferienbetreuung
Änderungen können sich im lfd. Jahr ergeben. Bitte die aktuellen Aushänge in den Einrichtungen beachten!
Termine
Dokumente zum Download
Weitere Hort-Einrichtungen in privater Trägerschaft sind:
- Kita „Filius“ in Bad Saarow
- Kita „Wald-und Wiesenhopser“ in Bad Saarow
Bitte informieren Sie sich zu den dort vorhandenen Angeboten direkt bei dem jeweiligen privaten Träger.
Aktuelle Meldungen
Hortkurier Abenteuerland ist online!
(23. 05. 2022)Der neue Hortkurier vom Hort Abenteuerland ist ab sofort online.
Sie erhalten Sie diesen als Download oder unter der Rubrik Hort Abenteuerland.
Foto: Hortkurier Abenteuerland ist online!
Schließtag am 29.06.2022 für Kindereinrichtungen
(22. 03. 2022)Information an alle Eltern/Personenberechtigte der betreuten Kindern in den Kindereinrichtungen in Trägerschaft des Amtes Scharmützelsee
Sehr geehrte Eltern, Personenberechtigte,
das Amt Scharmützelsee, als Träger der Kindereinrichtungen:
Kita / Hort Abenteuerland in Bad Saarow,
Kita Bergzwerge in Bad Saarow,
Kita Dorfspatzen in Langewahl,
Kita Buddelflink in Wendisch Rietz,
legt folgenden Tag als Schließtag in diesen Einrichtungen fest:
29. Juni 2022
Die o.g. Kindereinrichtungen bleiben an diesem Tag geschlossen.
Mit freundlichen Grüßen
Riecke
Amtsdirektor