Marktfestsetzung


Allgemeine Informationen

Wer Messen, Ausstellungen und Märkte (auch Volks-, Straßen-, öffentliche Vereinsfeste, etc.) veranstalten will, kann diese auf Antrag bei der zuständigen Behörde festsetzen lassen. Die Festsetzung erfolgt unter Freistellung der Aussteller und Anbieter von bestimmten gesetzlichen Verboten und Beschränkungen (sogenannte Marktprivilegien). Hierzu zählt z. B. auch die Freistellung von den Verboten der Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen. 

 

Veranstalter kann eine natürliche oder juristische Person sein (z. B. eine GmbH oder ein eingetragener Verein, auch eine eGbR). Veranstalter ist diejenige Person, die Rechte oder Pflichten erwirbt, z. B. mit den Anbietern Verträge für die Überlassung von Standflächen abschließt und das wirtschaftliche Risiko der Veranstaltung trägt. Als Veranstalter kommen auch Kommunen, Veranstaltungsgesellschaften, Gewerbevereine und Kammern in Betracht.

 

Je nach Veranstaltungstyp gelten unterschiedliche Genehmigungsvorschriften sowie Rechte und Pflichten. Vor der Festsetzung sind weitere Beteiligte, z. B. der Bereich Bauordnung, Landesamt für Arbeitsschutz, Industrie- und Handelskammer und Veterinär- und Lebensmittelüberwachung anzuhören. 

 

Für Rückfragen steht Ihnen die Gewerbemeldestelle gerne unter

 

Amt Scharmützelsee

Bürgeramt, Ordnungsamt 

SG Gewerbe

Forsthausstraße 4, 15526 Bad Saarow

Tel. 033631/45 113 │ E-Mail:  

 

zur Verfügung.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen


Bearbeitungsdauer

Nach Vorliegen der vollständigen Antragsunterlagen: 4 Wochen

Gebühren

Für die Festsetzung sind Rahmengebühren von 56 Euro bis 2.267 Euro vorgesehen, die nach Verwaltungsaufwand, Bedeutung, wirtschaftlichen Wert, sonstigen Nutzen sowie auf Antrag nach den wirtschaftlichen Verhältnissen bemessen werden.


Ansprechpartner

Sachgebiet Ordnungsamt

 

Formulare

Anmerkung: Je nach Software auf Ihrem Computer kann es zu Problemen bei der Anzeige, beim Ausfüllen bzw. beim Ausdrucken von PDF-Dokumenten kommen. In diesem Fall speichern Sie bitte die Datei direkt auf Ihrem Computer ab (z.B. auf dem Desktop) und öffnen diese anschließend mit der aktuellen Version von Adobe Acrobat Reader (kostenfreie Software zur Anzeige von PDF-Dokumenten) oder eines der hier gelisteten Programme (Liste unvollständig).