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Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Amt Scharmützelsee — Webauftritt (www.amt-scharmuetzelsee.de)

Geltungsbereich:Website des Amtes Scharmützelsee (www.amt-scharmuetzelsee.de) sowie die darin eingebundenen Webseiten der amtsangehörigen Gemeinden.
Rechtliche Grundlagen:Brandenburgische Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BbgBITV) und Brandenburgisches Behindertengleichstellungsgesetz (BbgBGG) in Verbindung mit der Bundes-BITV 2.0 (EN 301 549 / WCAG 2.1 AA).
Erstellungsdatum:17. Juni 2026
Stand der Konformität:Teilweise konform (aufgrund von Ausnahmen und bekannten Barrieren).

Das Amt Scharmützelsee ist bestrebt, seinen digitalen Webauftritt im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung gibt Aufschluss über den aktuellen Stand der Barrierefreiheit sowie über bestehende Hürden und Kontaktmöglichkeiten.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Dieser Webauftritt ist mit der harmonisierten Europäischen Norm EN 301 549 V3.1.1 sowie den Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG 2.1 auf Konformitätsstufe AA) wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und/oder Ausnahmen teilweise vereinbar.

Das Amt Scharmützelsee verfügt über grundlegende Barrierefreiheits-Assistenten (z. B. Steuerung von Kontrasten, Schriftgrößenskalierung, Graustufen und invertierten Farben) über ein direkt eingebundenes Widget, arbeitet jedoch kontinuierlich an der systemischen Verbesserung des Quellcodes und der Medieninhalte.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachfolgend aufgeführten Inhalte und Funktionen sind aktuell nicht oder nur eingeschränkt barrierefrei zugänglich:

  • PDF-Dokumente und Formulare: Ein Großteil der zum Download bereitgestellten Dokumente (insbesondere ältere Satzungen, Protokolle, Haushaltspläne und Antragsformulare) liegt noch nicht in vollständig barrierefreier Form (gemäß PDF/UA-Standard) vor. Neue Dokumente werden schrittweise barrierefrei erstellt.

  • Alternativtexte für Bilder und Grafiken: Nicht alle eingebundenen Bilder, Grafiken und Bedienelemente verfügen über informative oder korrekte Alt-Attribute, wodurch die Nutzung mittels Screenreader eingeschränkt sein kann.

  • Einfache / Leichte Sprache: Es sind derzeit keine umfassenden Erläuterungen zum Aufbau der Seite sowie wesentliche Inhalte in Leichter Sprache oder in verständlicher Einfacher Sprache verfügbar.

  • Gebärdensprache (Deutsche Gebärdensprache - DGS): Es werden derzeit keine Erläuterungsvideos oder Kerninformationen in Deutscher Gebärdensprache angeboten.

  • Geografische Karten und Tabellen: Eingebundene interaktive Karten (z. B. für den Ortsplan oder touristische Zwecke) sowie einige ältere komplexe Datentabellen sind für Menschen mit Seheinschränkungen oder für die rein tastaturbasierte Navigation nur schwer zugänglich.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 17. Juni 2026 erstellt. Die Bewertung der digitalen Barrierefreiheit basiert auf einer fundierten Selbsteinschätzung des Amtes in Kombination mit automatisierten Validierungswerkzeugen. Eine regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Erklärung findet im Zuge der fortlaufenden Redaktions- und Systempflege statt.

4. Feedback und Kontaktangaben (Feedback-Option)

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten oder Funktionen auf unserer Webseite aufgefallen? Oder benötigen Sie Informationen aus unserem Angebot in einer für Sie zugänglichen, barrierefreien Form? Dann können Sie sich gerne an uns wenden.

ZUSTÄNDIGE ANSPRECHSTELLE FÜR BARRIEREFREIHEIT:

Amt Scharmützelsee
Der Amtsdirektor / Online-Redaktion
Forsthausstraße 4
15526 Bad Saarow
Telefon: +49 (0) 33631 45-0
E-Mail:
Website: www.amt-scharmuetzelsee.de

5. Durchsetzungsverfahren (Schlichtungsverfahren)

Sollten Sie auf Ihre Anfrage über die oben genannte Feedback-Option innerhalb der gesetzlichen Frist (in der Regel vier Wochen) keine zufriedenstellende oder gar keine Antwort erhalten haben, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle des Landes Brandenburg wenden. Diese hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen einvernehmlich und kostenlos beizulegen.

DURCHSETZUNGSSTELLE FÜR DIGITALE BARRIEREFREIHEIT:

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MSGIV)
- Landesbeauftragte für die Belange der Menschen mit Behinderungen -
Durchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit
Henning-von-Tresckow-Straße 2-3
14467 Potsdam
Telefon: +49 (0) 331 866-5048
E-Mail:

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