Reisegewerbe - Reisegewerbekarte beantragen


Allgemeine Informationen

Wenn Sie gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb ihrer gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben:
 

betreiben Sie ein Reisegewerbe und benötigen hierfür eine Erlaubnis des zuständigen Gewerbeamt (Reisegewerbekarte).

Hierunter fallen insbesondere Tätigkeiten wie:
 

Jede Erweiterung der gewerblichen Tätigkeit oder der angebotenen Waren und Leistungen ist erneut genehmigungspflichtig und wird in der vorhandenen Reisegewerbekarte auf Antrag nachgetragen. Die Reisegewerbekarte gilt bundesweit.

Soweit Sie Arbeitnehmende beschäftigen, benötigen diese eine Zweitschrift oder beglaubigte Kopie Ihrer Reisegewerbekarte. Die Reisegewerbekarte oder Kopie oder Zweitschrift ist während der Reisegewerbetätigkeit mitzuführen.

Reisegewerbekartenfreie Tätigkeit
Für einige Tätigkeiten benötigen Sie keine Reisegewerbekarte. Das betrifft beispielsweise:
 

In diesen Fällen haben Sie dieses Gewerbe lediglich bei dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Gewerbeamt als sogenannte Reisegewerbekartenfreie Tätigkeit anzuzeigen. Eine Prüfung der persönlichen Zuverlässigkeit erfolgt in diesen Fällen nicht.

 

 


Notwendige Unterlagen

Erforderliche Unterlagen:

 


Ansprechpartner

Sachgebiet Ordnungsamt

 

Frau Giese
Raum 23
Telefon (033631) 45-113


Formulare

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