Fundbüro | Aktuelle Veräußerungen
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
mit Ablauf der Verwahrfrist geht das Recht des Eigentums an einer Fundsache auf die Gemeinde über, wenn nicht vorher ein Empfangsberechtigter bekannt geworden ist und der Finder gegenüber der zuständigen Behörde auf sein Recht zum Eigentumserwerb verzichtet hat (§§ 976 Abs. 1, 973 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch).
Das Fundbüro des Amtes Scharmützelsee veräußert die in das Eigentum übergegangenen Fundsachen im Rahmen eines freihändigen Verkaufes gegen Höchstgebot.
Amt Scharmützelsee - Fundbüro: Veräußerung von Fundsachen
Für Rückfragen steht Ihnen das Fundbüro gerne unter
Tel. 033631/45 113
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