SEPA/IBAN-Abgleich mit Zahlungsempfänger bei Überweisungen ab Oktober 2025
Ab Oktober 2025 wird der IBAN-Abgleich mit dem Zahlungsempfänger zu einer wichtigen Maßnahme im Zahlungsverkehr.
Die „Verification of Payee“ (VoP) soll im Euro-Zahlungsverkehrsraum für mehr Sicherheit sorgen. Durch den Abgleich von Zahlungsempfänger (Bezeichnung) und IBAN wird u. a. das Risiko von Betrugsversuchen verringert, da Falschüberweisungen schneller erkannt werden. Die Banken sind zukünftig verpflichtet, diesen Abgleich vor jeder SEPA-Überweisung durchzuführen. Dies wird als ein Schritt in die richtige Richtung zum Schutz vor Betrug und für mehr Vertrauen im Zahlungsverkehr angesehen.
Damit die Zahlungen ohne Verzögerungen und problemlos erfolgen, ist es entscheidend, dass bei Überweisungen die Daten Zahlungsempfänger und IBAN übereinstimmen bzw. zusammenpassen.
Wenn Sie Überweisungen (z. B. Steuern, Abgaben, Gebühren usw.) an das Amt Scharmützelsee (gilt also auch für die amtsangehörigen Gemeinden Langewahl, Diensdorf-Radlow, Wendisch Rietz, Bad Saarow und Reichenwalde) tätigen, achten Sie bitte darauf, dass folgende Angaben auf Ihrer Überweisung stehen müssen:
Zahlungsempfänger: Amt Scharmützelsee
IBAN: DE80 1203 0000 0000 5282 16
BIC: BYLADEM1001
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