Beginn der Verkehrsführung: 01.06.2026 - Bürgerinformation: Neue Parkordnung und Parkraumbewirtschaftung in Wendisch Rietz

Liebe Bürgerinnen und Bürger, liebe Gäste der Gemeinde,

 

Wendisch Rietz erfreut sich als Erholungsort großer Beliebtheit. Um dem stetig wachsenden Verkehrsaufkommen gerecht zu werden, die Parksituation geordneter zu gestalten und die Instandhaltung unserer Infrastruktur zu sichern, geht die Gemeinde Wendisch Rietz neue, zukunftsorientierte Wege ein, indem eine moderne Parkraumbewirtschaftung eingeführt wird.

 

Da das Parken auf den öffentlichen Flächen in der Gemeinde bislang kostenfrei war, ist uns bewusst, dass dies für Bürgerinnen, Bürger und Gäste „Neuland“ bedeutet und eine gewisse Umstellung erfordert. Wir möchten Sie hiermit umfassend über die wichtigsten Neuerungen informieren.

 

Die neue Parkraumbewirtschaftung tritt ab dem 01.06.2026 in Kraft.

 

⚠️ Wichtige Änderung der Verkehrsführung:

 

Mit der Einführung der Parkraumbewirtschaftung im Bereich der Strandstraße geht eine entscheidende verkehrsrechtliche Änderung einher, auf die wir Sie besonders hinweisen möchten:

 

Ab der Einfahrt an der Hauptstraße zur Strandstraße sowie zur Neptunstraße wird eine Halteverbotszone eingerichtet! 

 

Zu der Halteverbotszone gehören somit auch die Straßen Schwarzhorner Weg, Luisenaue, Ulmenstraße, Am Hafen, Am Leuchtturm und Straße der Jugend. Das bedeutet konkret, dass das Parken künftig ausschließlich auf den ausgewiesenen und gekennzeichneten Parkflächen und in der Parkzone erlaubt sein wird. 


Die betroffenen Straßenflächen der Halteverbotszone wurden im Plan in Rot und die Parkzonen in Blau markiert. 
 

Für alle zur Straße gehörenden Flächen (Fahrbahn, Grünstreifen, Gehwege) außerhalb der Parkzone und den gekennzeichneten Flächen gilt ab sofort ein eingeschränktes Halteverbot. 
 

Bitte achten Sie unbedingt auf die neue Beschilderung, um Verkehrsordnungswidrigkeiten zu vermeiden.

 

 

Wo und wann ist das Parken künftig gebührenpflichtig?

 

Die Gebührenpflicht gilt von Montag bis Sonntag in der Zeit von 06:00 bis 22:00 Uhr auf folgenden Flächen:


-    Parkplatz Strandstraße
-    Gekennzeichnete Stellflächen Ulmenstraße und Strandstraße
-    Parkplatz Bahnübergang (Hauptstraße)
-    Parkplatz Salina (Straße „Im Wald“)


Hinweis: Das Übernachten auf diesen Parkplätzen ist nicht gestattet.

 

So können Sie Ihr Parkticket lösen: 


Um das Parken so einfach und ressourcenschonend wie möglich zu gestalten, setzen wir vorrangig auf digitale Lösungen.

📱 Parken mit dem Smartphone: Sie können Ihre Parkzeit ganz bequem, papierlos und bargeldlos über die ausgewiesene Park-App buchen und bei Bedarf von unterwegs verlängern. (Achtung: App-Tickets gelten nur in der in der App ausgewählten Parkzone).

 

💶 Klassisch am zentralen Parkautomaten: Für alle, die lieber bar bezahlen, haben wir einen zentralen Parkautomaten aufgestellt. 
Sie finden diesen an dem Parkplatz Strandstraße, Ecke Ulmenstraße. 


Ein großer Vorteil ist, dass das am Automaten gelöste Ticket für jeden kostenpflichtigen Parkplatz im Ort gültig ist.  

 

 

Die Gebühren im Überblick
-    ½ Stunde: 0,50 €
-    bis 1 Stunde: 1,00 €
-    bis 2 Stunden: 2,00 €
-    bis 3 Stunden: 3,00 €
-    bis 4 Stunden: 4,00 €
-    Tageskarte: 6,00 €
-    Wochenparkschein: 30,00 €

 

Informationen für örtliche Unternehmen und Handwerker

 

Wir haben bei der Gestaltung der Satzung auch an unsere lokale Wirtschaft gedacht.
Mitarbeiter örtlich ansässiger Unternehmen können für ihre Mitarbeiter Dauerparkscheine (ohne Stellplatzgarantie) beantragen.
Des Weiteren können Handwerksbetriebe für kurzzeitige Einsätze (max. 3 Tage) auf Antrag einen kostenfreien Parkschein erhalten.
Diese speziellen Parkscheine müssen vorab schriftlich beim Amt Scharmützelsee beantragt werden.


Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung bei der Umsetzung dieser neuen Regelungen!


Ch. Riecke 
Amtsdirektor
Amt Scharmützelsee

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Amt Scharmützelsee
Di, 21. April 2026

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